Sitzung: 15.11.2021 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/HOL/604
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Holthusen ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung die Angemessenheit aller Steuersätze regelmäßig zu überprüfen
und den veränderten Bedingungen anzupassen.
Die
derzeit gültige Hundesteuersatzung stammt aus dem Jahr 2003 und ist nicht mehr
zeitgemäß.
Es wird
eine Anpassung des Hundesteuersatzes für den ersten Hund auf 75,00 € empfohlen.
Die
Hundesteuersätze für den 2. und alle weiteren Hunde bleiben unverändert.
Für
gefährliche Hunde wird eine Anpassung auf 500,00 € empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Holthusen beschließt die überarbeitete Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer, gültig ab dem 01.01.2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen 2022 von ca.
2.200 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -