Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Angemessenheit aller Steuersätze regelmäßig zu überprüfen und den veränderten Bedingungen anzupassen.

 

Die derzeit gültige Hundesteuersatzung stammt aus dem Jahr 2003 und ist nicht mehr zeitgemäß.

 

Es wird eine Anpassung des Hundesteuersatzes für den ersten Hund auf 75,00 € empfohlen.

 

Die Hundesteuersätze für den 2. und alle weiteren Hunde bleiben unverändert.

 

Für gefährliche Hunde wird eine Anpassung auf 500,00 € empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die überarbeitete Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer, gültig ab dem 01.01.2022.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen 2022 von ca. 2.200 €.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                         7

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -