Sitzung: 07.12.2021 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: -
Vorlage: 2021/DÜM/526
Sach- und Rechtslage: Die Kommunen haben nach §6 Abs. 1 EEG von den
Betreibern der Windkraftanlagen, ganz oder anteilig im Umkreis von 2.500 m eine
pauschale Beteiligung von 0,2 Ct. Je Kilowattstunde produziertem Strom zu
erhalten. Dazu gibt es seitens des StGT M-V sowie weiterer staatlicher
Organisationen die Empfehlung, die geprüften Muster der Fachagentur Windenergie
an Land e.V., Fanny-Zobel-Straße 11 in 12435 Berlin, zu verwenden, welches als
Anlage vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Dümmer beschließt für die zukünftigen Vereinbarungen gem. §6 EEG zur 0,2 Ct –
Regelung, die vorgegebenen Verträge lt. Sach- und Rechtslage zu verwenden und
beauftragt die Bürgermeisterin und die Stellvertreterin diese zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen: Zu Zeit noch nicht genau zu bewerten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
2
Ungültige Stimmen:
-