Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin verfügt seit dem 16.02.1999 über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Auf der Gemeindevertretersitzung am 25.04.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Die Gemeinde Schossin ändert den Flächennutzungsplan für 2 Teilbereiche. Die Planungsziele bestehen für die einzelnen Änderungsbereiche in folgendem:

 

Fläche 1:         Anpassung der Flächen der Flurstücke 216, 217 und 218 der Flur 1, Gemarkung Mühlenbeck an den vorhandenen Bestand mit Änderung in eine Fläche für Fest- und Sportplatz, anstelle einer Fläche für Landwirtschaft

Fläche 2:         Anpassung der Fläche östlich von Mühlenbeck (Betriebsfläche der Fa. MGB) an den vorhandenen Bestand durch Darstellung einer gewerblichen Baufläche anstelle einer Fläche für Landwirtschaft.

 

Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden anteiligen Kosten für die Fläche 2 werden durch den Vorhabenträger, MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, getragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.        Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin in der Fassung September 2021 und die dazugehörige Begründung wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

2.        Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines Monats.

3.        Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

4.        Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       Mit dem Vorhabenträger MGB wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenteilung abgeschlossen; die anteiligen Kosten der Gemeinde betragen 2.100 EUR, Mittel sind im Haushalt eingestellt

 

Anlage

-       Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0                                                                                                      (Bürgermeister)