Sitzung: 21.10.2021 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/SCH/246
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde
Schossin verfügt seit dem 16.02.1999 über einen rechtskräftigen
Flächennutzungsplan. Auf der Gemeindevertretersitzung am 25.04.2019 wurde der
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Gemeinde
Schossin ändert den Flächennutzungsplan für 2 Teilbereiche. Die Planungsziele
bestehen für die einzelnen Änderungsbereiche in folgendem:
Fläche
1: Anpassung der Flächen der
Flurstücke 216, 217 und 218 der Flur 1, Gemarkung Mühlenbeck an den vorhandenen
Bestand mit Änderung in eine Fläche für Fest- und Sportplatz, anstelle einer
Fläche für Landwirtschaft
Fläche
2: Anpassung der Fläche östlich
von Mühlenbeck (Betriebsfläche der Fa. MGB) an den vorhandenen Bestand durch
Darstellung einer gewerblichen Baufläche anstelle einer Fläche für
Landwirtschaft.
Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
entstehenden anteiligen Kosten für die Fläche 2 werden durch den
Vorhabenträger, MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, getragen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Vorentwurf der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin in der Fassung
September 2021 und die dazugehörige Begründung wird gebilligt und für die
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
2.
Die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt
durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines Monats.
3.
Mit den Vorentwürfen sind
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
beteiligen.
4.
Die Abstimmung mit
Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Mit dem Vorhabenträger MGB wurde ein
städtebaulicher Vertrag über die Kostenteilung abgeschlossen; die anteiligen
Kosten der Gemeinde betragen 2.100 EUR, Mittel sind im Haushalt eingestellt
Anlage
- Vorentwurf
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0 (Bürgermeister)