Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Am 26. Mai 2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den im Ergebnis der Abwägung zur zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichts für die dritte Beteiligungsstufe freizugeben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

 

Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichts erarbeitet.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes können die Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts Stellung nehmen.

 

Die vollständigen Planunterlagen (2 gebundene Broschüren) wurden dem Bürgermeister als Ausfertigung für die Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor. Bis zum Sitzungstermin kann in den Räumen des Amtes Stralendorf in dem vorliegenden Auslegungsexemplar eingesehen werden.

Weiterhin können auch die vollständigen Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de eingesehen werden.

 

Durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 02.11.2021 gesetzt.

 

In der Gemeinde Klein Rogahn ist kein Windeignungsgebiet dargestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Klein Rogahn hat den vom Regionalen Planungsverband übergebenen Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, zur dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens geprüft.

Von der Gemeinde Klein Rogahn werden weder Anregungen noch Hinweise zum Entwurf der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens vorgebracht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bisher nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

-          Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die dritte Stufe des Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im Maßstab 1:100.000

-          Entwurf des Umweltberichts für die dritte Stufe des Beteiligungsverfahrens

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: /

Stimmenenthaltungen: /

Ungültige Stimmen: /