Sitzung: 21.10.2021 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/ROG/408
Am 26. Mai
2021 hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes
Westmecklenburg beschlossen, den im Ergebnis der Abwägung zur zweiten Stufe des
Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5
Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichts für die dritte
Beteiligungsstufe freizugeben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die
Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur
räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der
Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine
Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im
Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die
Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die
Landeshauptstadt Schwerin.
Die zweite
Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.02.2019 bis zum
10.05.2019 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet,
in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg überarbeitet.
Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichts erarbeitet.
Gemäß § 9
Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes können die Öffentlichkeit
sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des
Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des
Umweltberichts Stellung nehmen.
Die vollständigen Planunterlagen
(2 gebundene Broschüren) wurden dem Bürgermeister als Ausfertigung für die
Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Bis zum Sitzungstermin kann in den Räumen des Amtes Stralendorf in dem
vorliegenden Auslegungsexemplar eingesehen werden.
Weiterhin können auch die
vollständigen Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de
eingesehen werden.
Durch den
Regionalen Planungsverband Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer
Stellungnahme eine Frist bis zum
02.11.2021 gesetzt.
In der Gemeinde Klein
Rogahn ist kein Windeignungsgebiet dargestellt.
Die Gemeinde Klein Rogahn hat
den vom Regionalen Planungsverband übergebenen Entwurf zur Teilfortschreibung
des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie,
zur dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens geprüft.
Von der Gemeinde Klein Rogahn
werden weder Anregungen noch Hinweise zum Entwurf der dritten Stufe des
Beteiligungsverfahrens vorgebracht.
Bisher nicht
bekannt
Anlage/n:
-
Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die
dritte Stufe des Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im
Maßstab 1:100.000
-
Entwurf des Umweltberichts für die dritte Stufe des
Beteiligungsverfahrens
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /