Sitzung: 16.11.2021 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/AMT/357
Sach- und Rechtslage:
Das Amt Stralendorf ist gemäß § 104 Absatz 3 Satz 1
Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern Träger des Gymnasialen Schulzentrum „Felix
Stillfried“ Stralendorf. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1
Schulentwicklungsplanungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SEPVO M-V) hat ein
Schulentwicklungsplan eine Gültigkeit von fünf Jahren. Zuständig für die
Aufstellung ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim i. S. d. § 1 Absatz 1 SEPVO
M-V). Mit Ende des Schuljahres 2021/2022 verliert die Schulentwicklungsplanung
des Landkreises Ludwigslust-Parchim ihre Gültigkeit. Der Landkreis
Ludwigslust-Parchim ist damit angehalten, eine neue Planung durchzuführen.
Hierzu hat das Amt Stralendorf mit Schreiben vom
05.08.2021, Eingang 18.08.2021, die Möglichkeit des Benehmens durch den
Landkreis Ludwigslust-Parchim i. S. d. § 107 Absatz 1 Schulgesetz
Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Grundlage für die Prognosen sind gemäß § 3 Absatz 2
SEPVO M-V
·
die
statistisch nachgewiesenen Geburtenzahlen mit einer entsprechenden
Fortschreibung
·
die
Anzahl der bereits vorhandenen Schülerinnen und Schüler gemäß amtlicher
Schulstatistik mit einer entsprechenden Fortschreibung
·
die
zu erwartenden Zu- und Abwanderungsbewegungen
·
die
erwartete Bildungsbeteiligung
·
erwartete
Pendlerbewegungen
·
erwartete
innerschulische Schülerströme
Die
Bebauungsgebiete und die Stadt-Umland-Beschlüsse wurden berücksichtigt. Der
Schulstandort Stralendorf ist für die nächsten 5 Jahre gesichert. Als
Schulträger ist das Amt Stralendorf seiner Verpflichtung aus
§ 1 Absatz 5 SEPVO M-V nachgekommen. Die Schulkonferenz wurde angehört.
Das Amt Stralendorf wird eine Stellungnahme an den Landkreis mit
folgenden wesentlichen Punkten verfassen:
·
Das Schuljahr 2021/2022 hat 6 Klassen in der
Jahrgangsstufe 7,
4 Klassen in der Jahrgangsstufe
8
5 Klassen in der Jahrgangsstufe 10
In der Gesamtanzahl der Klassen, in der Jgst. 5 bis 12, sind somit 32 statt 31
Klassen
· Es existiert ein Raumbestand von 24 (KGS) + 8 (GS) Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR), wobei zwei Klassenräume im Bestand eigentlich zwei Lehrerzimmer sind
· Es existieren 12 Fachunterrichtsräume (FUR) statt 6 (2x Physik, 2x Chemie, 1x Kunst, 3x Informatik, 2x Biologie, 1x Musik, 1x Werken)
· Bezogen auf die vorhandene Turnhalle wird empfohlen, die Bemerkung anzubringen, dass sich eine weitere Halle in der Planung befindet
Die Stellungnahme des Amtes stimmt
mit den Punkten der Schulkonferenz überein.
Ein Anspruch auf Übernahme der Hinweise kann das Amt jedoch nicht gegenüber dem
Landkreis einfordern.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
beschließt, dass das Einvernehmen gemäß § 107 Absatz 1 Schulgesetz
Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung 2022/23 –
2026/27 des Landkreises Ludwigslust-Parchim hergestellt wird.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /