Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat am 17.12.1996 bzw. 17.12.1998 den Satzungsbeschluß zu o.g. B – Plan gefaßt. Er wurde in seiner Gesamtausdehnung aber    nie zur Genehmigung eingereicht. Es gab zum einen Probleme hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz – , undOberflächenwassers, zum anderen Probleme hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse  an Grund und Boden . Der B – Plan war von Beginn an in 2 Abschnitte geteilt worden, wobei der Abschnitt GE 1 eine Fläche beinhaltet die sich im Eigentum der Gemeinde befindet und einen minimierten Erschließungsaufwand  erfordert. Mit dem Ausbau des Steinweges wird diese Fläche als Angebotsfläche für Investoren interessant. Das bedeutet, daß dieser Teil des B – Planes bis zur Genehmigung bearbeitet werden sollte. Die bisherigen Planungsleistungen wurden durch das Büro Mahnel, Grevesmühlen erbracht, wobei noch ein Teil der in der Vergangenheit bereits erbrachten Leistungen zu vergüten wären. Das Büro Mahnel erklärt sich bereit die noch notwendigen Leistungen bis zur Genehmigung des B – Planes 5  GE 1 einschließlich der noch ausstehenden Honorare für  brutto  6.800,76 €uro zu erbringen. Das Angebot wird als sehr günstig angesehen .

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Planungsleistung bis zur Genehmigung des B – Planes Nr. 5  GE1 mit einem Honorar in Höhe von    6.800,76 €uro  wird an das Planungsbüro Mahnel vergeben.

 

            2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu bestätigen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0