Sitzung: 20.05.2003 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2003/HOL/120
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat am
17.12.1996 bzw. 17.12.1998 den Satzungsbeschluß zu o.g. B – Plan gefaßt. Er
wurde in seiner Gesamtausdehnung aber
nie zur Genehmigung eingereicht. Es gab zum einen Probleme hinsichtlich
der Entsorgung des Schmutz – , undOberflächenwassers, zum anderen Probleme
hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse
an Grund und Boden . Der B – Plan war von Beginn an in 2 Abschnitte
geteilt worden, wobei der Abschnitt GE 1 eine Fläche beinhaltet die sich im
Eigentum der Gemeinde befindet und einen minimierten Erschließungsaufwand erfordert. Mit dem Ausbau des Steinweges wird
diese Fläche als Angebotsfläche für Investoren interessant. Das bedeutet, daß
dieser Teil des B – Planes bis zur Genehmigung bearbeitet werden sollte. Die bisherigen Planungsleistungen wurden durch
das Büro Mahnel, Grevesmühlen erbracht, wobei noch ein Teil der in der Vergangenheit
bereits erbrachten Leistungen zu vergüten wären. Das Büro Mahnel erklärt sich
bereit die noch notwendigen Leistungen bis zur Genehmigung des B – Planes
5 GE 1 einschließlich der noch
ausstehenden Honorare für brutto 6.800,76 €uro zu erbringen. Das Angebot wird
als sehr günstig angesehen .
Beschlussvorschlag:
1.Die Planungsleistung bis zur Genehmigung des B – Planes Nr. 5 GE1 mit einem Honorar in Höhe von 6.800,76 €uro wird an das Planungsbüro Mahnel vergeben.
2.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu bestätigen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0