Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt weitere Mittel im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Feuerwehren“ zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld wird insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert. Im ab dem 9. August 2021 beginnenden zweiten Projektteil werden dann zugunsten der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge) beschafft.

 

Gemäß den Zuwendungsvoraussetzungen, werden Fahrzeuge gefördert, durch die in der Regel ein bei der jeweiligen Feuerwehr vorhandenes Fahrzeug eines Baujahrs vor 2002 ersetzt wird.

 

Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 (Baujahr 2006) der Freiwilligen Feuerwehr Pampow, soll durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 ersetzt werden (Ersatzbeschaffung). An der anschließenden Zentralbeschaffung können sich auch Gemeinden beteiligen, die entweder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, oder deren Förderanträge wegen der Kontingentierung nicht zum Zuge kommen.

 

Gemäß der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Pampow ist neben dem vorhandenen Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) vorgesehen, um den Anforderungen aus der Brandschutzbedarfsplanung sowie der Schutzzielbestimmung der Gemeinde Pampow zu entsprechen.

 

Das Vergabeverfahren erfolgt über eine Zentralbeschaffung durch das Land M-V. Grundlage zur Teilnahme an dem Programm ist ein Beschluss der Gemeindevertretung, welcher eine verbindliche Abnahmeerklärung darstellt. Mit der Berücksichtigung im Programm geht eine Förderzusage einher, deren prozentuale Höhe sich nach der Rubikon-Einstufung der jeweiligen Gemeinde nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2020 bemisst. Der Eigenanteil bei Gemeinden, die „grün“ sind beträgt 30 %, bei „gelb“ 25 %, bei „orange oder rot“ 20 % des Anschaffungspreises.

 

Der Eigenanteil der Gemeinde Pampow beträgt gemäß der voraussichtlichen Rubikon-Einstufung nach den Haushaltszahlen für das Jahr 2020 gelb somit 25 %.

 

Die Beschlussfassung umfasst gleichzeitig die Verpflichtung der Gemeinde, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Eigenanteil zu schaffen.

 

Eine Rückmeldung zur Teilnahme an dem Förderprogramm (Anträge/Abnahmeverpflichtungen) sind bis zum 30.11.2021 einzureichen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die verbindliche Erklärung zur Abnahme eines LF 20 im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Beschaffung eines LF 20 betragen ca. 390.000,00 Euro. Der Gemeindeanteil würde somit ca. 97.500,00 Euro betragen. Dazu kämen jährliche Abschreibungskosten (netto) in Höhe von ca. 6.500,00 Euro auf einen Zeitraum von 15 Jahren.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0                                                                                                      (Bürgermeister)