Sitzung: 29.09.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/PAM/198
Sach- und Rechtslage:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt weitere Mittel im
Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Feuerwehren“ zur Verbesserung des
flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld wird
insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden
als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert. Im ab dem 9. August 2021
beginnenden zweiten Projektteil werden dann zugunsten der Feuerwehren mit
überörtlichen Aufgaben TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge)
beschafft.
Gemäß den
Zuwendungsvoraussetzungen, werden Fahrzeuge gefördert, durch die in der Regel
ein bei der jeweiligen Feuerwehr vorhandenes Fahrzeug eines Baujahrs vor 2002
ersetzt wird.
Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 (Baujahr 2006)
der Freiwilligen Feuerwehr Pampow, soll durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
ersetzt werden (Ersatzbeschaffung). An der
anschließenden Zentralbeschaffung können sich auch Gemeinden beteiligen, die
entweder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, oder deren Förderanträge
wegen der Kontingentierung nicht zum Zuge kommen.
Gemäß der
Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Pampow ist neben dem vorhandenen
Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20)
vorgesehen, um den Anforderungen aus der Brandschutzbedarfsplanung sowie der
Schutzzielbestimmung der Gemeinde Pampow zu entsprechen.
Das Vergabeverfahren erfolgt über eine
Zentralbeschaffung durch das Land M-V. Grundlage zur Teilnahme an dem Programm
ist ein Beschluss der Gemeindevertretung, welcher eine verbindliche
Abnahmeerklärung darstellt. Mit der Berücksichtigung im Programm geht eine
Förderzusage einher, deren prozentuale Höhe sich nach der Rubikon-Einstufung
der jeweiligen Gemeinde nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2020 bemisst.
Der Eigenanteil bei Gemeinden, die „grün“ sind beträgt 30 %, bei „gelb“ 25 %,
bei „orange oder rot“ 20 % des Anschaffungspreises.
Der Eigenanteil der Gemeinde Pampow beträgt gemäß der
voraussichtlichen Rubikon-Einstufung nach den Haushaltszahlen für das Jahr 2020
gelb somit 25 %.
Die Beschlussfassung umfasst gleichzeitig die
Verpflichtung der Gemeinde, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den
Eigenanteil zu schaffen.
Eine Rückmeldung zur Teilnahme an dem Förderprogramm (Anträge/Abnahmeverpflichtungen) sind bis zum 30.11.2021 einzureichen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die
verbindliche Erklärung zur Abnahme eines LF 20 im Rahmen einer
Zentralbeschaffung durch das Land M-V.
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die
Beschaffung eines LF 20 betragen ca. 390.000,00 Euro. Der Gemeindeanteil würde
somit ca. 97.500,00 Euro betragen. Dazu kämen jährliche Abschreibungskosten
(netto) in Höhe von ca. 6.500,00 Euro auf einen Zeitraum von 15 Jahren.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0 (Bürgermeister)