Sitzung: 29.09.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/PAM/193
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Gemeinde Pampow und der
Volkssolidarität Kreisverband Ludwigslust e.V. besteht ein Betreibervertrag vom
08.10.2008, in welchem dem freien Träger die Aufgabe der Kindertagesförderung
übertragen wurde. Es wurden im Nachgang zwei Vereinbarungen
/Absichtserklärungen mit Datum vom 20.08.2015 und 20.11.2015 zum bestehenden
Betreibervertrag geschlossen.
Die Gemeinde Pampow hat bestehende Mietverträge
für folgende Objekte:
Hort – Fährweg 8 a Vertrag vom 20.12.2007
Krippen – Am Kegel 10 Vertrag vom 20.12.2007
Kindergarten – Fährweg 6 Vertrag vom 06.10.2009
Nachtrag vom 13.09.2013
Die Zusammenarbeit zwischen dem derzeitigen
Träger und der Gemeinde sowie dem Elternrat gestaltet sich schon über Jahre
sehr schwierig. Es werden Pampower Kinder trotz vorhandener Platzkapazitäten
nicht aufgenommen. Vor-Ort-Gespräche im Beisein des LK LUP Fachdienst Jugend
ergaben, dass die Kita dauerhaft in den Bereichen Kinderkrippe und Hort nicht
ausgelastet ist. Dies sei u.a. auch auf Personalmangel zurückzuführen.
Eine volle Auslastung muss jedoch gegeben sein,
um in Hinblick auf das Projekt Schul-Kita-Campus ein positives Votum seitens
des LK LUP Fachdienst Jugend zu erhalten, um für die Umsetzung Fördermittel
akquirieren zu können.
Ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt
zur Problematik Trägerwechsel hat am 13.09.2021 stattgefunden. Der Rechtsanwalt
empfiehlt keinen Trägerwechsel vorzunehmen, sondern die Verträge mit der
Volkssolidarität zu kündigen – unter der Voraussetzung diese neu zu verhandeln
u.a. in dem Punkten Kündigungsfristen, Auslastung und Platzvergabe. Der
Betreibervertrag und die Mietverträge sollen zudem gekoppelt werden.
Ein Trägerwechsel an einen freien Träger zieht
die Gemeinde nicht in Betracht. Die Gemeinde Pampow würde die Trägerschaft
wieder in eigene Hände nehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die
Kündigung des bestehenden Betreibervertrages sowie die bestehenden 3
Mietverträge für die Objekte Objekte
Fährweg 8 a, Am Kegel 10 und Fährweg 6 zum 31.07.2022.
Gleichzeitig beschließt
die Gemeinde den Betreibervertrag mit der Volkssolidarität zum 01.08.2022 neu
auszuhandeln, die Mietverträge neu zu schließen und an den Betreibervertrag zu
binden.
Soweit ein solcher
Vertrag nicht zustande kommt, wird die Gemeinde die Kindertagesstätte in
eigener Trägerschaft weiterführen.
Finanzielle Auswirkungen: Es gibt keine Änderung im Falle eines beibehalten des jetzigen Betreibers
oder eines externen Betreiberwechsels, da sich die Zahlungspflicht der Gemeinde
gemäß gesetzlichen Bestimmungen an den Landkreis richtet. Im Falle einer
Übernahme der Kita, wäre die Gemeinde verpflichtet, die Haushaltssatzung
(eventuell Nachtragshaushalt) aufgrund der geänderten finanziellen Auswirkungen
und des Stellenplanes, im Vorfeld anzupassen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Frau Glöde.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0