Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Auf der Gemeindevertretersitzung am 24.06.2021 wurde die erneute öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 10.08.2021 bis einschließlich zum 14.09.2021 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.07.2021 über die erneute öffentliche Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen
der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden zu prüfen und untereinander abzuwägen. Die Stellungnahmen und die hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind in der Anlage näher dargelegt.

Die Einwender sind über das Abwägungsergebnis zu informieren.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem als Anlage beigefügten Abwägungsergebnis geprüft.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

 

 

Anlagen:

Abwägungsempfehlung als tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 6

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0                                                                                                      (Bürgermeister)