Sitzung: 29.09.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/PAM/191
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Für die 3. Änderung
des Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde am 16.12.2015 einen
Aufstellungsbeschluss gefasst, der am 04.12.2019 und 06.05.2020 mit einem weiterführenden
Beschluss geändert und ergänzt wurde.
Auf
der Grundlage der gemeindlichen Entwicklung und unter Berücksichtigung veränderter Entwicklungsziele ist eine
weitere Änderung / Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2015 geboten.
Die Gemeinde stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung von Flächen innerhalb
des Gemeindegebietes auf. Gleichzeitig werden Änderungen und
Anpassungen vorgenommen. Es sind dabei verschiedene Teilflächen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen betroffen. Ziel der Maßnahmen
ist insgesamt, eine städtebauliche Abrundung des Innenbereiches gegen den Außenbereich unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur zu erreichen.
Es erfolgt eine angepasste, zeitliche Staffelung der weiterführenden Bauleitplanungen über das Jahr 2020 hinaus. So wird der geforderten mittel- bzw. langfristigen Entwicklung entsprochen. Mit einer Erweiterung der Wohngebietsflächen wird,
die sich derzeit
darstellende notwendige Entwicklung ermöglicht. Die Zulässigkeit des erhöhten Zuwachses
wird im weiteren Planverfahren auf der Grundlage
der gegebenen Bestandsentwicklung in Verbindung mit einer weiteren gezielten Entwicklung des ländlichen Raumes erläutert und konkretisiert.
Mit
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf den nachfolgend genannten Flächen eine nachrichtliche Anpassung des Flächennutzungsplanes unabhängig
vom Änderungsverfahren erfolgen.
Hier ist eine Nutzungsänderung von Teilflächen des
B-Planes Nr. 8 in der Fassung der 11. Änderung und der 12. Änderung
sowie des
B-Planes Nr. 9 in der Fassung der 3. Änderung vorzunehmen. Weiterhin soll auf
Arrondierungsflächen die planungsrechtliche Grundlage für eine künftige bauliche
Entwicklung erfolgen.
Die bisherigen Vorbehaltsflächen für
Wohnbebauung zwischen Lerchenkamp und Steinweg (ehemals Fläche 5) und nördlich der Stralendorfer Straße (ehemals Fläche 9) zur 3. Änderung des F-Plans werden
herausgenommen, da eine städtebauliche Entwicklung in den beiden Gebieten in
den nächsten Jahren als nicht umsetzbar beurteilt wird.
Der Bereich zwischen B321 und
Bahnstrecke (ehemals Fläche 7, jetzt Fläche 6) wird erweitert um den Bereich
des ehemaligen Tanklagers, mit dem Ziel zur Ausweisung eines Gewerbegebietes
und einer Teilfläche das Sondergebiet für die Energiegewinnung durch
Flächenphotovoltaikanlagen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow soll entsprechend der Ziele der folgenden
rechtskräftigen Bebauungspläne geändert
/ angepasst werden:
(1)
B-Plan 8, 11. Änderung und 12. Änderung
Eine Teilfläche des ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der OU der B321 wird Sondergebiet; Nahversorger (EDEKA).
Das
Sondergebiet, Nahversorger (ALDI),
wird flächenmäßig vergrößert.
Ausweisung
einer Teilfläche als Gemeinbedarfsfläche im Zusammenhang mit der 12. Änderung
des B-Plans
(2)
B-Plan 9, 3. Änderung
Der nördliche
Bereich der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilfläche wird
Mischgebiet.
2.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde
Pampow soll geändert
und ergänzt werden.
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung in ergänzter und geänderter Fassung aufgestellt. Es werden folgende
Teilbereiche betrachtet:
(3)
Bereich der Arrondierung zwischen Schweriner Straße und B321
Im südwestlichen Bereich
zwischen Schweriner Straße
und B321 wird zur Abrundung
der städtebaulichen Gesamtstruktur eine Mischgebietsfläche ausgewiesen, die dem Innenbereich
zugeordnet wird.
(4)
Bereich der Arrondierung
nordöstlich des Friedhofs
Im nordöstlichen Bereich wird zur Abrundung der städtebaulichen Gesamtstruktur zwischen den an den Friedhof
angrenzenden bebauten Flächen eine Wohnbaufläche ausgewiesen,
die dem Innenbereich zugeordnet wird.
(5)
Bereich der Arrondierung
zwischen Gewerbegebiet und
Bahnstrecke
Im östlichen
Bereich zwischen Gewerbegebiet (XXXLutz Rück) und Bahnstrecke
wird zur Abrundung der städtebaulichen Gesamtstruktur zwischen den bereits genutzten
Gewerbeflächen und der Bahnstrecke eine Gewerbefläche ausgewiesen, die dem Innenbereich zugeordnet wird.
(6)
Bereich der Arrondierung
zwischen B321 und Bahnstrecke
Im
südöstlichen Bereich zwischen B321 und Bahnstrecke wird zur Abrundung der städtebaulichen
Gesamtstruktur zwischen den bereits
genutzten Gewerbeflächen und der Bahnstrecke eine Gewerbefläche ausgewiesen, die dem
Innenbereich zugeordnet wird. Weiterhin wird eine
Teilfläche als Sondergebiet für die Energiegewinnung durch Flächenphotovoltaikanlagen
ausgewiesen.
Die Änderungs- und
Ergänzungsbereiche der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Pampow sind dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Pampow beschließt die Änderung und Ergänzung zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 (1) BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel von ca. 37.000 EUR
werden für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 bereitgestellt.
Anlage:
Übersichtsplan zu den
Geltungsbereichen der 3. Änderung F-Plan Gemeinde Pampow
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0 (Bürgermeister)