Sitzung: 29.09.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2021/PAM/190
Sach- und Rechtslage:
Am 26. Mai 2021 hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg
beschlossen, den im Ergebnis der Abwägung zur zweiten Stufe des
Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5
Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichts für die dritte
Beteiligungsstufe freizugeben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die
Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur
räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der
Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine
Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen. Der Geltungsbereich
umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die
Landeshauptstadt Schwerin.
Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom
05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. Danach wurden die eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des
Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)
Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des
Umweltberichts erarbeitet.
Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes können die
Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum
Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und zum dazugehörigen
Entwurf des Umweltberichts Stellung nehmen.
Die vollständigen Planunterlagen (2
gebundene Broschüren) wurden dem Bürgermeister als Ausfertigung für die
Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Bis zum Sitzungstermin kann in den Räumen des Amtes Stralendorf das vorliegende
Auslegungsexemplar eingesehen werden.
Weiterhin können auch die
vollständigen Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de
eingesehen werden.
Durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg wurde für die Abgabe
einer Stellungnahme eine Frist bis
zum 02.11.2021 gesetzt.
In
der Gemeinde Pampow ist kein Windeignungsgebiet dargestellt.
Beschlussvorschlag:
1.
Beschlussvorschlag: ☐ bitte
zutreffendes ankreuzen
☐ Die Gemeinde Pampow hat den vom
Regionalen Planungsverband übergebenen Entwurf zur Teilfortschreibung des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, zur
dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens geprüft.
Von der
Gemeinde Pampow werden weder Anregungen noch Hinweise zum Entwurf der dritten
Stufe des Beteiligungsverfahrens vorgebracht.
ODER
2.
Beschlussvorschlag:
☐ Die Gemeinde Pampow hat den vom
Regionalen Planungsverband übergebenen Entwurf zur Teilfortschreibung des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, zur
dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens geprüft.
Von der
Gemeinde Pampow werden folgende Anregungen bzw. Hinweise zum Entwurf der
dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens vorgebracht:
-
- Die Gemeinde Pampow hat in der Gemeinderatssitzung am 29.09.2021 den vom
Regionalen Planungsverband Westmecklenburg (RPWM) übergebenen Entwurf zur
dritten Stufe des Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Pampow den Entwurd einer
Stellungsnahem vorgelegt (Anlage).
Die übrigen Gemeinderatsmitglieder erhalten die Gelegenheit, bis zum 20.
Oktober 2021 ebenfalls dazu Stellung zu nehmen.
Am 25. Oktober 2021 wird sich dann der Bauausschuss abschließend mit der
Stellungnahme beschäftigen und an den Regionalen Planungsverband
Westmecklenburg fristgerecht weiterleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bisher nicht bekannt
-
Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des
RREP Westmecklenburg für die dritte Stufe des Beteiligungsverfahrens
einschließlich Karten Ost und West im Maßstab 1:100.000
-
Entwurf des Umweltberichts für die
dritte Stufe des Beteiligungsverfahrens
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen:0 (Bürgermeister)