Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Durch den Erschließungsträger liegt ein Antrag vor (s. Anlage), im vorgenannten B-Plangebiet die Bebauungsgrenze zwischen den Flurstücken 175/13 und 175/7von 5,00 m auf 3,00 m zur B-Plangrenze zu verringern.Damit werden die Regelungen zur Tiefe der Abstandsflächen nach LBauO M-V (vom 06.05.1998) eingehalten.

 

Weiterhin besteht das Begehren, bei den festgesetzten Dachformen auch Walmdächer zuzulassen. Der Charakter des Wohngebietes wird dadurch nicht gestört.

 

Für die beiden beantragten Änderungen kann die Zustimmung empfohlen werden.

 

Beschlußvorschlag:

Auf Grund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141 ber. I S. 137) sowie nach § 86 Abs. 4 des Gesetzes über die Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 06. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 468, 612) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 05.06.2000 und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust die folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Pampow, B-Plan Nr. 9 "Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.G." angenommen.

 

Artikel 1 - 1. Änderung

Die Satzung der Gemeinde Pampow , B-Plan Nr. 9 "Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.G.", durch das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt 1998 genehmigt und am 16.04.1998 in Kraft gegtreten, wird wie folgt geändert:

1. Die nordwestliche Bebauungsgrenze im Flurstück 175/13 zum Flurstück 175/7 (B-Plangrenze) wird von 5,00 m auf 3,00 m reduziert (s. Ausschnitt Planzeichnung).

2. In der Planzeichenerläuterung ist das Planzeichen WD = Walmdach hinzuzufügen.

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 10 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bemerkung:

Gemäß § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Vertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0                                  Ungültige Stimmen:                                            0