Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer schloss mit dem Verein SG „Blau Weiß“ Parum e. V. per 09.01.2017 einen Vertrag über die Nutzung kommunaler Sportstätten. Gemäß § 11 Nummer 2 des Vertrages, erhält der Verein eine Zuwendung aus kommunalen Mitteln i. H. v. 1.000 Euro. Tatsächlich ist die Sportförderung in den vergangenen Jahren höher ausgefallen. Im Sinne einer ordnungsgemäßen Rechnungsführung und standhaften Rechnungsprüfung empfiehlt die Verwaltung, eine ergänzende Vertragsdeutung des § 11 Nummer 2 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Dümmer möge beschließen:

Die Zuwendung aus kommunalen Mitteln, als Sportförderung i. S. d. § 11 Nummer 2 des Vertrages über die Nutzung kommunaler Sportstätten vom 09.01.2017, an den Verein SG „Blau Weiß“ Parum e. V. von derzeit 1.000 Euro, kann ihm Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel höher ausfallen.

 

Finanzielle Auswirkungen: Jährlich neu zu bestätigende finanzielle Zuwendungen gemäß Haushaltsbeschluss.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:11

Davon stimmberechtigt:11

Ja-Stimmen:10

Nein-Stimmen:1

Stimmenenthaltungen:0

Ungültige Stimmen:0