Sitzung: 28.09.2021 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/DÜM/519
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer schloss mit dem Verein SG „Blau
Weiß“ Parum e. V. per 09.01.2017 einen Vertrag über die Nutzung kommunaler
Sportstätten. Gemäß § 11 Nummer 2 des Vertrages, erhält der Verein eine
Zuwendung aus kommunalen Mitteln i. H. v. 1.000 Euro. Tatsächlich ist die
Sportförderung in den vergangenen Jahren höher ausgefallen. Im Sinne einer
ordnungsgemäßen Rechnungsführung und standhaften Rechnungsprüfung empfiehlt die
Verwaltung, eine ergänzende Vertragsdeutung des § 11 Nummer 2 zu beschließen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Dümmer möge beschließen:
Die Zuwendung aus kommunalen Mitteln, als
Sportförderung i. S. d. § 11 Nummer 2 des Vertrages über die Nutzung kommunaler
Sportstätten vom 09.01.2017, an den Verein SG „Blau Weiß“ Parum e. V. von
derzeit 1.000 Euro, kann ihm Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel höher
ausfallen.
Finanzielle Auswirkungen: Jährlich neu zu bestätigende finanzielle Zuwendungen gemäß
Haushaltsbeschluss.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:11
Davon stimmberechtigt:11
Ja-Stimmen:10
Nein-Stimmen:1
Stimmenenthaltungen:0
Ungültige Stimmen:0