Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG aus Husum plant

mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU WM-54e-4713-5712-0-1.6.2V-7636, im Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 81/9

die Errichtung und den Betrieb von 1 Windkraftanlage (WKA).

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.

 

Planungsrechtlich liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Dazu ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:

 

      Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?

      Ist die Erschließung gesichert?

      Wird den Zielen der Raumordnung entsprochen?

      Wird das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?

      Wurde für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, dass das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen ist?

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss ausführlich zu benennen.

 

Durch das StALU wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 11.10.2021 gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (3 große Ordner) können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG aus Husum, für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 81/9, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB gemäß der beiliegenden Stellungnahme der Gemeinde Dümmer verweigert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Anlagen

-       Entwurf zur Stellungnahme der Gemeinde Dümmer

-       Anschreiben StALU Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

-       3x Ordner mit Antrags- und Genehmigungsunterlagen

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:11

Davon stimmberechtigt:11

Ja-Stimmen:11

Nein-Stimmen:0

Stimmenenthaltungen:0

Ungültige Stimmen:0