Sitzung: 28.09.2021 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/DÜM/517
Sach- und Rechtslage:
Die WKN Windpark
Parum-Dümmer GmbH & Co. KG aus Husum plant
mit dem Antrag auf
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU WM-54e-4713-5712-0-1.6.2V-7636, im
Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 81/9
die Errichtung und den
Betrieb von 1 Windkraftanlage (WKA).
Die
Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die
Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden.
Planungsrechtlich
liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Dazu
ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:
• Liegt eine Beeinträchtigung
öffentlicher Belange vor?
• Ist die Erschließung
gesichert?
• Wird den Zielen der
Raumordnung entsprochen?
• Wird das Vorhaben in einer
flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte und
den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?
• Wurde für das Vorhaben eine
Verpflichtungserklärung abgegeben, dass das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe
der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen
ist?
Die
Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss
ausführlich zu benennen.
Durch das StALU wurde für die
Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 11.10.2021
gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine
Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der
Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die vollständigen Antragsunterlagen (3 große Ordner) können
bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden
und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag:
Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag
der WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG aus
Husum, für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 81/9, das gemeindliche
Einvernehmen gemäß § 36 BauGB gemäß der
beiliegenden Stellungnahme der Gemeinde Dümmer verweigert.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen
-
Entwurf zur
Stellungnahme der Gemeinde Dümmer
-
Anschreiben StALU Antrag
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
-
3x Ordner mit Antrags-
und Genehmigungsunterlagen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:11
Davon stimmberechtigt:11
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen:0
Stimmenenthaltungen:0
Ungültige Stimmen:0