Sitzung: 28.09.2021 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2021/WIT/630
Sach- und
Rechtslage:
Die Kita Wittenförden hat zusätzlichen Raumbedarf.
In der ursprünglichen Planung war vorgesehen, den
westlichen Gebäudeteil im Bestand zu sanieren und durch einen südlichen
Erweiterungsbau zu ergänzen.
Im Rahmen der Voruntersuchungen hat sich gezeigt, dass
der Altbau zusätzlich zu den bereits bekannten, räumlichen Missständen
erhebliche bauliche Mängel aufweist. Diese führen nicht nur im Hinblick auf den
Brandschutz, sondern auch aufgrund von Leitungsschäden und Keimbelastungen der
Fußbodenaufbauten zu einer Gesundheitsgefährdung der Nutzer. Nach einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat sich die Gemeinde für den Abriss und Neubau
des betroffenen Gebäudeteils entschieden, da diese Kosten geringer sind, als
eine Sanierung mit Anbau.
Der Gebäudeteil von 2006 bleibt unverändert erhalten.
Der Eingangsbau aus Alu-Glas muss aufgrund bauphysikalischer Mängel ebenfalls
erneuert werden.
Die geschätzten Gesamtkosten betragen gemäß
Kostenberechnung vom 28.07.2021 des Objektplaners Forejt Architekten+Partner
mnB Schwerin 3.196.000,00€ Brutto.
Es wurden Fördermittel gemäß der Richtlinie für die
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) bei der
zuständigen Bewilligungsstelle des LK LUP am 02.08.2021 i.H.v. 750.000,00€
sowie 480.000,00 € Sonderbedarfszuweisungen beim Innenministerium beantragt.
Ein weiterer Förderantrag aus der
Kofinanzierungsrichtlinie wurde für 2021 abgelehnt und wird für 2022 erneut
gestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Mittel werden im Haushalt entsprechend
berücksichtigt.
Beschluss:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die
Durchführung und Finanzierung des Erweiterungsneubaus der Kita
Wittenförden.
2. Der
Erweiterungsneubau, genehmigt mit Baugenehmigung des Landkreises
LUP
vom 09.06.2021; Az: 154 0102 0034 BA 210462, wird in den Haushalt
der
Gemeinde als Investition in Höhe von 3.196.000,00€ eingestellt.
Die
Gemeinde ist bestrebt, diese Maßnahme mit den genannten
Fördermöglichkeiten zu refinanzieren.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /