Sitzung: 28.09.2021 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2021/WIT/627
Sach- und
Rechtslage:
Am 26. Mai 2021 hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg
beschlossen, den im Ergebnis der Abwägung zur zweiten Stufe des
Beteiligungsverfahrens aktualisierten Entwurf der Teilfortschreibung des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5
Energie sowie den aktualisierten Entwurf des Umweltberichts für die dritte
Beteiligungsstufe freizugeben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die
Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur
räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der
Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine
Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen. Der Geltungsbereich
umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die
Landeshauptstadt Schwerin.
Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom
05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. Danach wurden die eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des
Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)
Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des
Umweltberichts erarbeitet.
Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes können die
Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum
Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und zum dazugehörigen
Entwurf des Umweltberichts Stellung nehmen.
Die vollständigen Planunterlagen (2 gebundene Broschüren) wurden dem
Bürgermeister als Ausfertigung für die Gemeinde übergeben und liegen den
Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor. Bis zum Sitzungstermin kann in den
Räumen des Amtes Stralendorf in das vorliegende Auslegungsexemplar eingesehen
werden.
Weiterhin können auch die vollständigen Auslegungsunterlagen im Internet
unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de eingesehen
werden.
Durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg wurde für die Abgabe
einer Stellungnahme eine Frist bis zum 02.11.2021 gesetzt.
In der Gemeinde Wittenförden ist kein Windeignungsgebiet dargestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bisher nicht bekannt
Anlage/n:
- Entwurf des Kapitels
6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die dritte Stufe
des
Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im Maßstab
1:100.000
- Entwurf des
Umweltberichts für die dritte Stufe des Beteiligungsverfahrens
Beschluss:
Die Gemeinde Wittenförden hat den vom Regionalen Planungsverband
übergebenen Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, zur dritten
Stufe des Beteiligungsverfahrens geprüft.
Von der Gemeinde Wittenförden werden weder Anregungen noch Hinweise zum
Entwurf der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens vorgebracht.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /