Sitzung: 28.09.2021 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/WIT/626
Sach- und
Rechtslage:
Gemäß § 10 Abs. 3 Bundeswahlordnung wurde festgelegt,
das der/die Vorsitzende des Wahlvorstandes 35,00 € und jedes weitere Mitglied
25,00 € als Aufwandsentschädigung erhalten.
Zur besseren Motivation und vor allem als Anerkennung für
diese ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglieder der Wahlvorstände sollte dieser
Betrag erhöht werden.
In der Vergangenheit gab es oft große Schwierigkeiten
bei der Bildung der Wahlvorstände in den Gemeinden. Einige Mitglieder scheiden
altersbedingt aus.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die erhöhten Beträge müssen entsprechend der Wahlbezirke
und der eingesetzten Wahlhelfer in den jeweiligen Haushaltsjahren eingeplant
werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für die zukünftigen Wahlen. Der/Die Wahlvorsteher/in
erhält 100,00 € alle weiteren Mitglieder
60,00 €. Für die Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt
diese Regelung nicht.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /