Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 10 Abs. 3 Bundeswahlordnung wurde festgelegt, das der/die Vorsitzende des Wahlvorstandes 35,00 € und jedes weitere Mitglied 25,00 € als Aufwandsentschädigung erhalten.

Zur besseren Motivation und vor allem als Anerkennung für diese ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglieder der Wahlvorstände sollte dieser Betrag erhöht werden.

In der Vergangenheit gab es oft große Schwierigkeiten bei der Bildung der Wahlvorstände in den Gemeinden. Einige Mitglieder scheiden altersbedingt aus.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die erhöhten Beträge müssen entsprechend der Wahlbezirke und der eingesetzten Wahlhelfer in den jeweiligen Haushaltsjahren eingeplant werden.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die zukünftigen Wahlen. Der/Die Wahlvorsteher/in erhält 100,00 € alle weiteren Mitglieder

60,00 €. Für die Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt diese Regelung nicht.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt:                    12

Ja-Stimmen:          12

Nein-Stimmen: /

Stimmenenthaltungen: /

Ungültige Stimmen: /