Sitzung: 23.04.2003 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2003/PAM/291
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Pampow hat die Aufstellung
eines B – Planes für das in der Anlage
gekennzeichnete Gebiet beschlossen.
Begründet wurde die Aufstellung mit der
notwendigen Einflußnahme auf das Baugeschehen,
die Nutzung der Gebäude usw. um
Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Um diese Absicht nicht zu gefährden wird für das
Gebiet des in Aufstellung befindlichen
B- Planes
Nr. 14 eine Veränderungssperre empfohlen .
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt eine Veränderungssperre entsprechend
§ 16 Bau GB als Satzung für das in Anlage
1 dargestellte Gebiet.
2.
Entsprechend
§ 14 BauGB dürfen:
a)
Vorhaben im
Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden.
b)
Erhebliche
oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und bauliche Anlagen, deren Veränderungen
nicht genehmigungs-, zustimmungs –oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden .
3.
Die
Veränderungssperre ist entsprechend § 17 BauGB auf vorerst 2 Jahre
befristet.
4. Der
Beschluß ist bekannt zu machen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Herr Jörg
Schulz , Herr Hartwig Schulz , Frau Maync
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0