Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Am 30.01.2003 hat die Gemeindevertretung Dümmer den o.g. Beschluß bereits einmal  gefaßt. Zwischenzeitlich wurde das betreffende umzuwandelnde Gebiet erweitert, so daß ein erneuter Beschluß notwendig wird. Es geht hierbei darum, entsprechend dem in Aufstellung befindlichen B – Plan Nr. 5  ”Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße”, ein Mischgebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln.

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Die 2. Änderung des F – Planes wird im Entwurf beschlossen, die

Begründung wird gebilligt.

 

2.                   Die Auslegung und TÖB – Beteiligung der vorgenannten 2. Änderung

des F- Planes wird beschlossen .

 

3.                   Die Auslegung des Entwurfes der Satzung und der Begründung

kann im Sinne des §  3 Abs. 1 Bau GB (frühzeitige Bürgerbeteiligung) durch  die Bürger genutzt werden . Während der Auslegung ist sachkundige Beratung sicherzustellen .

 

4.                   Die Auslegung ist bekannt zu machen, die Träger öffentlicher

Belange sind zu beteiligen .

 

5.                   Der Aufstellungsbeschluß Nr. 2003/ DÜM/ 092 vom 30.01.2003

ist aufzuheben, die Aufhebung ist bekannt zu machen .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0