Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Amt Stralendorf erbringt seit dem 01.09.2006 verschiedenste kreisliche Dienstleistungen im Rahmen eines kooperativen Bürgerbüros mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.

 

Am 25.03.2021 fand auf Bitten des Landkreises ein Gespräch zwischen dem 2. Beigeordneten des Landrates, Herrn Matschoß und dem Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf Herrn Richter und des Leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Helterhoff statt. Herr Matschoß teilt in diesem Gespräch mit, dass der Verwaltungsvorstand des Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt den bestehenden Vertrag zum Betrieb eines kooperativen Bürgerbüros im Amt Stralendorf zum 31.12.2021 zu kündigen. Er begründete dieses Vorhaben damit, dass die Kreisverwaltung Einsparungen vornehmen muss und es für die Bürger des Amtes Stralendorf zuzumuten sei, Ihre Begehren in den umliegenden kooperativen Bürgerbüros vorzutragen. Zudem erklärte er, dass die gemeinsam vom Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin betriebene Zulassungsstelle am Standort Schwerin Süd zum 01.01.2022 alle kreislichen Leistungen eines kooperativen Bürgerbüros anbieten werde.

 

Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 29.03.2021 daraufhin beschlossen, den Landkreis Ludwigslust-Parchim aufzufordern das seit 2006 bestehende kooperative Bürgerbüro im Amt Stralendorf weiterhin gemeinsam mit dem Amt Stralendorf zu betreiben. Daraufhin fand am 06.05.2021 eine weitere Gesprächsrunde mit dem Landrat Herrn Sternberg, weiteren Vertretern der Kreisverwaltung sowie dem Amtsvorsteher und dem Leitenden Verwaltungsbeamten statt. Die Vertreter des Amtes Stralendorf wurden in dem Gespräch angeboten, dass der Landkreis entweder die Kooperation mit dem Amt Stralendorf kündigt oder der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Einrichtung eines gemeinsamen kooperativen Bürgerbüros im Amt Stralendorf so geändert wird, dass das Amt Stralendorf ab dem 01.01.2022 nur noch einen Teilbetrag der bisherigen Vergütung von jährlich ca. 33.500,- Euro erhält.

 

Mit Schreiben vom 20.05.2021 wurde dem Amt Stralendorf der angekündigte Änderungsvertrag vorgelegt. Danach soll das Amt Stralendorf für die Erbringung der kreislichen Leistungen ab dem 01.01.2022 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12.000,- Euro erhalten. Für den Fall, dass das Gebührenaufkommen diesen Betrag übersteigt, erhält das Amt Stralendorf zusätzlich 25% des Gebührenaufkommens, dass diesen Betrag überschreitet. Für den Fall, dass das Amt Stralendorf den Änderungsvertrag nicht abschließt werde der Landkreis die Kooperation zum 01.01.2023 beenden. Die beabsichtigte Vertragsauflösung würde dazu führen, dass Dienstleistungen insbesondere im Bereich

-         Führerscheinangelegenheiten

-         Anträge auf Ausbildungsförderung

-         Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe und Blindengeld

-         Jagdscheinanträge

-         Ausgabe von Wildmarken

-         Anträge nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz

-         An-, Ab-, und Ummeldungen von Müllgefäßen

-         Ausgabe von Liegenschaftskarten

nicht mehr in der Amtsverwaltung Stralendorf angeboten werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 16.06.2021 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Amtsausschuss den Abschluss des Änderungsvertrages. Gleichzeitig soll im Jahr 2021 eine Evaluation der Fallzahlen erfolgen um hier insbesondere die Auswirkung des Ausbaus der Zulassungsstelle Schwerin Süd zu einem Bürgerbüro auf die Fallzahlen der kreislichen Dienstleistungen in der Amtsverwaltung Stralendorf zu betrachten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bisherige Einnahmen: Festbetrag ca. 33.500,- Euro. Ab 01.01.2022 12.000,- Euro. Diese sind im Haushalt einzuplanen.

 

 

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt die zweite Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. Anlage 1 zur Einrichtung eines gemeinsamen „Kooperativen Bürgerbüros“ im Amt Stralendorf.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       13

Davon stimmberechtigt:                                    13

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 1

Stimmenenthaltungen:                                      0

Ungültige Stimmen:                                          0