Sitzung: 12.08.2021 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/AMT/350
Sach- und Rechtslage:
Das Amt
Stralendorf erbringt seit dem 01.09.2006 verschiedenste kreisliche
Dienstleistungen im Rahmen eines kooperativen Bürgerbüros mit dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim.
Am
25.03.2021 fand auf Bitten des Landkreises ein Gespräch zwischen dem 2.
Beigeordneten des Landrates, Herrn Matschoß und dem Amtsvorsteher des Amtes
Stralendorf Herrn Richter und des Leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Helterhoff
statt. Herr Matschoß teilt in diesem Gespräch mit, dass der Verwaltungsvorstand
des Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt den bestehenden Vertrag zum
Betrieb eines kooperativen Bürgerbüros im Amt Stralendorf zum 31.12.2021 zu
kündigen. Er begründete dieses Vorhaben damit, dass die Kreisverwaltung
Einsparungen vornehmen muss und es für die Bürger des Amtes Stralendorf
zuzumuten sei, Ihre Begehren in den umliegenden kooperativen Bürgerbüros
vorzutragen. Zudem erklärte er, dass die gemeinsam vom Landkreis
Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin betriebene
Zulassungsstelle am Standort Schwerin Süd zum 01.01.2022 alle kreislichen
Leistungen eines kooperativen Bürgerbüros anbieten werde.
Der
Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 29.03.2021 daraufhin beschlossen, den
Landkreis Ludwigslust-Parchim aufzufordern das seit 2006 bestehende kooperative
Bürgerbüro im Amt Stralendorf weiterhin gemeinsam mit dem Amt Stralendorf zu
betreiben. Daraufhin fand am 06.05.2021 eine weitere Gesprächsrunde mit dem
Landrat Herrn Sternberg, weiteren Vertretern der Kreisverwaltung sowie dem
Amtsvorsteher und dem Leitenden Verwaltungsbeamten statt. Die Vertreter des
Amtes Stralendorf wurden in dem Gespräch angeboten, dass der Landkreis entweder
die Kooperation mit dem Amt Stralendorf kündigt oder der öffentlich-rechtliche
Vertrag zur Einrichtung eines gemeinsamen kooperativen Bürgerbüros im Amt
Stralendorf so geändert wird, dass das Amt Stralendorf ab dem 01.01.2022 nur
noch einen Teilbetrag der bisherigen Vergütung von jährlich ca. 33.500,- Euro
erhält.
Mit
Schreiben vom 20.05.2021 wurde dem Amt Stralendorf der angekündigte
Änderungsvertrag vorgelegt. Danach soll das Amt Stralendorf für die Erbringung
der kreislichen Leistungen ab dem 01.01.2022 einen jährlichen Zuschuss in Höhe
von 12.000,- Euro erhalten. Für den Fall, dass das Gebührenaufkommen diesen
Betrag übersteigt, erhält das Amt Stralendorf zusätzlich 25% des
Gebührenaufkommens, dass diesen Betrag überschreitet. Für den Fall, dass das
Amt Stralendorf den Änderungsvertrag nicht abschließt werde der Landkreis die
Kooperation zum 01.01.2023 beenden. Die beabsichtigte Vertragsauflösung würde
dazu führen, dass Dienstleistungen insbesondere im Bereich
-
Führerscheinangelegenheiten
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Anträge auf Ausbildungsförderung
-
Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe und
Blindengeld
-
Jagdscheinanträge
-
Ausgabe von Wildmarken
-
Anträge nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz
-
An-, Ab-, und Ummeldungen von Müllgefäßen
-
Ausgabe von Liegenschaftskarten
nicht mehr
in der Amtsverwaltung Stralendorf angeboten werden.
Der
Verwaltungsausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 16.06.2021 mit der
Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Amtsausschuss den Abschluss des
Änderungsvertrages. Gleichzeitig soll im Jahr 2021 eine Evaluation der
Fallzahlen erfolgen um hier insbesondere die Auswirkung des Ausbaus der
Zulassungsstelle Schwerin Süd zu einem Bürgerbüro auf die Fallzahlen der
kreislichen Dienstleistungen in der Amtsverwaltung Stralendorf zu betrachten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bisherige Einnahmen: Festbetrag ca. 33.500,- Euro. Ab 01.01.2022 12.000,-
Euro. Diese sind im Haushalt einzuplanen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt die zweite Änderung
des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. Anlage 1 zur Einrichtung eines
gemeinsamen „Kooperativen Bürgerbüros“ im Amt Stralendorf.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder des
Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0