Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des o.g.  B- Planes tritt die Gemeinde für  2 Flurstücke als Investor auf. Insofern sind die Planungsleistungen aufzuteilen ebenso wie die Erschließungsleistungen.

Seitens der Raiffeisenbank wurde das Planungsbüro  Stadt und Dorf Planungsgesellschaft mbH Schwerin mit der Planung beauftragt.

Der Anteil der von der Gemeinde dabei zu tragenden Kosten für den

B – Plan und die Änderung des F – Planes betragen 4.176,00 €uro brutto. Der Betrag erscheint angemessen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde vergibt die Planungsleistungen in Höhe von 4.176,00 €uro brutto für o.g. Vorhaben an das Planungsbüro Stadt und Dorf Planungsgesellschaft mbH. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu bestätigen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Üngültige Stimmen                                                         0