Sitzung: 17.08.2021 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/DÜM/513
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat den Bebauungsplan Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma
Fliegenhof“ in Parum gemäß § 10
Abs. 1 BauGB am 23.02.2021 als Satzung beschlossen. Die Begründung mit
Umweltbericht wurde gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 8 wurde zur Genehmigung beim Landkreis
Ludwigslust-Parchim eingereicht. Mit Schreiben des Landkreises
Ludwigslust-Parchim vom 17.05.2021 wurde der Bebauungsplan mit einer Auflage
genehmigt.
Die Erfüllung der Auflage führte zur Ergänzung in der Planzeichnung.
Daher ist der Bebauungsplan in dieser geänderten Fassung erneut als Satzung zu
beschließen.
Nach der Auflagenerfüllung ist die Genehmigung
zusammen mit den Satzungsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 8 öffentlich
bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung tritt folgender Ergänzung in der Planunterlage bei und beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ in der geänderten Form erneut als Satzung.
Die Auflage wird wie folgt berücksichtigt:
In den Teil B-Text werden unter dem „Punkt 3. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB i.S.d. BImSchG“ die Immissionsschutzwerte nach der TA Lärm aus der Begründung als textliche Festsetzung Nr. 3.2 aufgenommen.
„Auflagenerfüllung gemäß
Genehmigungsschreiben des Landkreises
Ludwigslust-Parchim vom
17.05.2021, Az. BP 190020
TEIL B – TEXT - ergänzt
3.2 Nach der Technischen Anleitung zum Schutz
gegen Lärm (TA Lärm) darf der Immissionswert (Außen) in einem Gewerbegebiet von
tags (06.00-22.00 Uhr) 65
dB(A)
nachts (22.00 – 06.00 Uhr) 50 dB(A)
nicht
überschritten werden. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die
Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um
nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.“
Die bisherige alleinige Festsetzung erhält die Nummerierung 3.1.
2.
Die Genehmigung und die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 8 sind als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, wo die Genehmigung und die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 mit
Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
-
Textbaustein
zur Auflagenerfüllung gemäß Genehmigungsschreiben des Landkreises vom
17.05.2021
-
Genehmigungsschreiben
des Landkreises vom 17.05.2021
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -