Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat den Bebauungsplan Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ in Parum gemäß § 10 Abs. 1 BauGB am 23.02.2021 als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 8 wurde zur Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim eingereicht. Mit Schreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 17.05.2021 wurde der Bebauungsplan mit einer Auflage genehmigt.

 

Die Erfüllung der Auflage führte zur Ergänzung in der Planzeichnung. Daher ist der Bebauungsplan in dieser geänderten Fassung erneut als Satzung zu beschließen.

Nach der Auflagenerfüllung ist die Genehmigung zusammen mit den Satzungsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 8 öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung tritt folgender Ergänzung in der Planunterlage bei und beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan Nr. 8 „Transport- und Recyclingfirma Fliegenhof“ in der geänderten Form erneut als Satzung.

 

Die Auflage wird wie folgt berücksichtigt:

In den Teil B-Text werden unter dem „Punkt 3. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB i.S.d. BImSchG“ die Immissionsschutzwerte nach der TA Lärm aus der Begründung als textliche Festsetzung Nr. 3.2 aufgenommen.

„Auflagenerfüllung gemäß Genehmigungsschreiben des Landkreises

Ludwigslust-Parchim vom 17.05.2021, Az. BP 190020

TEIL B – TEXT - ergänzt

3.2   Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) darf der Immissionswert (Außen) in einem Gewerbegebiet von

tags  (06.00-22.00 Uhr)               65 dB(A)

nachts (22.00 – 06.00 Uhr)         50 dB(A)

nicht überschritten werden. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.“

 

Die bisherige alleinige Festsetzung erhält die Nummerierung 3.1.

2.    Die Genehmigung und die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 sind als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Genehmigung und die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlagen:

 

-          Textbaustein zur Auflagenerfüllung gemäß Genehmigungsschreiben des Landkreises vom 17.05.2021

-          Genehmigungsschreiben des Landkreises vom 17.05.2021

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt:                                                   11

Ja-Stimmen:                                                                         11

Nein-Stimmen:                                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -