Sitzung: 17.08.2021 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/DÜM/515
Sach- und Rechtslage:
Am
26.September 2021 finden die Bundes- und Landtagswahlen statt.
Gemäß § 10
Abs. 3 Bundeswahlordnung wurde festgelegt, das der/die Vorsitzende des
Wahlvorstandes 35,00 € und jedes weitere Mitglied 25,00 € als
Aufwandsentschädigung erhalten.
Zur
besseren Motivation und vor allem als Anerkennung für diese ehrenamtliche Tätigkeit
als Mitglieder der Wahlvorstände sollte dieser Betrag erhöht werden.
In der
Vergangenheit gab es oft große Schwierigkeiten bei der Bildung der
Wahlvorstände in den Gemeinden. Einige Mitglieder scheiden altersbedingt aus.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die zukünftigen Wahlen.
Der/Die Wahlvorsteher/in erhält 100,00 € alle weiteren Mitglieder 60,00 €.
Für die Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt diese
Regelung nicht.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die erhöhten Beträge wurden in der Haushaltsplanung 2021 bereits
berücksichtigt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder:11
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder:11
Davon
stimmberechtigt:11
Ja-Stimmen:10
Nein-Stimmen:1
Stimmenenthaltungen:0
Ungültige Stimmen:0