Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Am 26.September 2021 finden die Bundes- und Landtagswahlen statt.

Gemäß § 10 Abs. 3 Bundeswahlordnung wurde festgelegt, das der/die Vorsitzende des Wahlvorstandes 35,00 € und jedes weitere Mitglied 25,00 € als Aufwandsentschädigung erhalten.

Zur besseren Motivation und vor allem als Anerkennung für diese ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglieder der Wahlvorstände sollte dieser Betrag erhöht werden.

In der Vergangenheit gab es oft große Schwierigkeiten bei der Bildung der Wahlvorstände in den Gemeinden. Einige Mitglieder scheiden altersbedingt aus.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die zukünftigen Wahlen. Der/Die Wahlvorsteher/in erhält 100,00 € alle weiteren Mitglieder 60,00 €.

Für die Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt diese Regelung nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die erhöhten Beträge wurden in der Haushaltsplanung 2021 bereits berücksichtigt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:11

Davon stimmberechtigt:11

Ja-Stimmen:10

Nein-Stimmen:1

Stimmenenthaltungen:0

Ungültige Stimmen:0