Sitzung: 13.05.2003 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2003/DüM/106
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Auslegung des Entwurfes der o.g. Satzung
erfolgte in der Zeit vom 29.08. – 30.09.2002. Die Bekanntmachung dazu erfolgte
am 28.08.2002, damit wurde 6 Tage zu früh mit der Auslegung begonnen,
damit macht sich eine Wiederholung (zwar
verkürzt) der Auslegung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Auslegung der Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3.
Bau GB wird verkürzt wiederholt .
2.
Die TÖB sind
von der wiederholten Auslegung zu informieren.
3.
Der
Satzungsbeschluß Nr. 2002/DÜM/088
vom 31.01.2003
wird aufgehoben.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0