Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Auslegung des Entwurfes der o.g. Satzung erfolgte in der Zeit vom 29.08. – 30.09.2002. Die Bekanntmachung dazu erfolgte am  28.08.2002, damit wurde  6 Tage zu früh mit der Auslegung begonnen, damit macht sich eine Wiederholung  (zwar verkürzt) der Auslegung erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Die Auslegung der Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1  Nr. 2 und 3.  Bau GB wird verkürzt wiederholt .

 

2.                   Die TÖB sind von der wiederholten Auslegung zu informieren.

 

3.                   Der Satzungsbeschluß Nr. 2002/DÜM/088  vom  31.01.2003

wird aufgehoben.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0