Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Frau Buller übergibt die Versammlungsleitung an Frau Engelhardt

2. Stellv. Bürgermeisterin

 

Sach- und Rechtslage:

Am 23.01. 2003 hat die Gemeindevertretung Warsow den Aufstellungs- , Entwurfs- und Auslegungsbeschluß  zur o. g. 2.Änderung des

B – Planes Nr. 2 gefaßt. Die Auslegung war am 14.04.2003 beendet, ebenso der Termin für die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange.

Den Bürgern war Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Während der öffentlichen Auslegung  wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Behandlung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wird nachfolgend in tabellarischer Form beigefügt .

Dabei wird die Abwägung als Grundlage für den Satzungsbeschluß herangezogen.

Der Gemeinedevertretern wird der Abwägungsvorschlag als Anlage beigefügt .

Beschlussvorschlag:

 

1.                   Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung und der 

Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen, in denen Anregungen und Hinweise geäußert wurden, eingegangen .

2.                   Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten

Zusammenstellung erfaßt, die Anlage zu diesem Beschluß wird. Die

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden geordnet nach

berücksichtigten bzw. nicht berücksichtigten Anregungen sowie

Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden.

Sofern Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben

haben, wird davon ausgegangen, dass sie keine Anregungen zur

Satzung vorzubringen hatten.

3.                   Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die Träger

öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, die nicht

berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu

setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der

Satzung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen .

4.                   Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben dargestellt beschlossen. (Abwägungsbeschluß)

5.                   Die Gemeinde Warsow faßt gleichzeitig den Satzungsbeschluß zur

Satzung über die 2. Änderung des B – Planes Nr. 2 “An der Mühlenbecker Straße”  der Gemeinde Warsow .

Die Satzung wird durch den Bürgermeister beim Landkreis Ludwigslust

Angezeigt. Grundlage für den Satzungsbeschluß ist das Bau GB in seiner letzten Fassung .

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                Frau Gisela Buller

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   6

Davon stimmberechtigt:                                                              5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0