Sitzung: 15.05.2003 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2003/WAR/105
Beschluss:
Frau Buller übergibt die Versammlungsleitung an Frau Engelhardt
2. Stellv. Bürgermeisterin
Sach- und Rechtslage:
Am 23.01. 2003 hat die Gemeindevertretung Warsow den Aufstellungs- , Entwurfs- und Auslegungsbeschluß zur o. g. 2.Änderung des
B – Planes Nr. 2 gefaßt. Die Auslegung war am
14.04.2003 beendet, ebenso der Termin für die Stellungnahme der Träger
öffentlicher Belange.
Den Bürgern war Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben worden. Während der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen
vorgebracht. Die Behandlung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
wird nachfolgend in tabellarischer Form beigefügt .
Dabei wird die Abwägung als Grundlage für den
Satzungsbeschluß herangezogen.
Der Gemeinedevertretern wird der
Abwägungsvorschlag als Anlage beigefügt .
Beschlussvorschlag:
1.
Während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung und der
Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen,
in denen Anregungen und Hinweise geäußert wurden, eingegangen .
2.
Die
eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten
Zusammenstellung erfaßt, die Anlage
zu diesem Beschluß wird. Die
Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange werden geordnet nach
berücksichtigten bzw. nicht
berücksichtigten Anregungen sowie
Hinweise, die zur Kenntnis genommen
werden.
Sofern Träger öffentlicher Belange
keine Stellungnahmen abgegeben
haben, wird davon ausgegangen, dass
sie keine Anregungen zur
Satzung vorzubringen hatten.
3.
Das Bauamt
des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen
geäußert haben, die nicht
berücksichtigt werden, vom Ergebnis
der Abwägung in Kenntnis zu
setzen. Die nicht berücksichtigten
Anregungen sind bei der Vorlage der
Satzung zur Genehmigung mit einer
Stellungnahme beizufügen .
4.
Die Abwägung
der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben dargestellt beschlossen.
(Abwägungsbeschluß)
5.
Die Gemeinde
Warsow faßt gleichzeitig den Satzungsbeschluß zur
Satzung über die 2. Änderung des B – Planes Nr. 2
“An der Mühlenbecker Straße” der
Gemeinde Warsow .
Die Satzung wird durch den Bürgermeister beim
Landkreis Ludwigslust
Angezeigt. Grundlage für den Satzungsbeschluß ist
das Bau GB in seiner letzten Fassung .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Frau Gisela Buller
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0