Sitzung: 10.06.2021 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2021/STR/628
Sach- und Rechtslage:
Nachdem
in den neunziger Jahren der Wirtschaftsweg mit Fördermitteln saniert werden
konnte, fehlte noch die Straßenbeleuchtung, die im damaligen Förderkonzept
nicht mit realisiert werden konnte. Unter maßgeblicher Federführung des Anwohners
Herrn Johannes Möller- Titel, der gleichzeitig im Bauamt des Amtes Stralendorf
tätig war, wurde aufgrund seiner Initiative und mit Unterstützung der Anwohner
des Wirtschaftsweges die Straßenbeleuchtung nachgerüstet. Dafür wurden in den
Jahren 2007/ 2008 Erschließungsbeiträge erhoben, die aufgrund der
relativ geringen Investitionshöhe von der Höhe her sehr moderat
ausfielen.
Aufgrund der Enge der Straße und der Bauform der Lampen kam es wiederholt
zu kleineren Beschädigungen. Eine besonders schwere Beschädigung wurde von
einem Fahrzeug der Müllabfuhr verursacht, worauf Herr Möller- Titel das Amt
aufforderte, den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen und Schadenersatz
einzufordern. Die damalige Mitarbeiterin im Bauamt, Frau Fröse, hatte das versucht,
leider ohne Erfolg. Die Reparatur der Lampe erfolgte dann durch den
Gemeindearbeiter der Gemeinde Stralendorf, Kosten in nennenswertem Umfang
fielen nicht an.
Herr Möller- Titel übergab im Mai dieses Jahres einen vollständigen und noch in
der originalen Verpackung vorhandenen Lampenkopf dem Gemeindearbeiter. Angabe
gemäß lag er viele Jahre bei ihm auf dem Hof.
Seit einigen Jahren versucht Herr Möller Titel aus dieser Situation einen
Anspruch der Anwohner zu entwickeln, um zu verhindern, dass erneut Erschließungs-/
Ausbaubeiträge, z.B. bei einer Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erhoben
werden könnten.
Lt. aktueller Aussage des Bauamtes Stralendorf ist diese Situation rein
rechtlich allerdings ausgeschlossen, derartige Beiträge können für die Erschließung
einer „Anlage" lediglich einmalig erhoben werden.
Erläuterung Herr Seiffert:
Durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wurden die
Kosten der Gemeinde refinanziert.
Erschließung bedeutet dabei die Herstellung der
Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und
Entsorgungsnetze (technische Erschließung) sowie den Anschluss an
das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung). Der
Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen
einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung,
Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für
den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert.
Nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) werden
Erschließungsbeiträge erhoben für den Erwerb und die Freilegung der Flächen,
Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Anlagen zu ihrer
Entwässerung und Beleuchtung, beispielsweise Bau von Straßen und Wegen,
Parkplätzen, Grünanlagen, Lärmschutzwällen etc. Die Eigentümer tragen höchstens
90 % (Gemeindeanteil mind. 10 %, § 129 BauGB) der Kosten für die erstmalige,
endgültige Herstellung dieser Anlagen. Die Kosten werden auf
die erschlossenen Grundstücke verteilt. Der Erschließungsbeitrag findet seine rechtliche Grundlage im
Bundesbaugesetz (BauG) sowie den kommunalen Erschließungsbeitragssatzungen. Er
kann nur ein Mal, nämlich nur
für die erstmalige (endgültige) Herstellung einer Verkehrsanlage, erhoben
werden.
Straßenausbaubeiträge hingegen finden ihre
Rechtsgrundlage in den landesspezifischen Kommunalabgabengesetzen (KAG) sowie
den kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen. Straßenausbaubeiträge können für
die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage herangezogen
werden. Reine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten müssen von der Kommune
selbst getragen werden.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden für
Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 01.01.2018 begonnen wurden,
Straßenausbaubeiträge erhoben. Für alle späteren Maßnahmen wurden sie im Juni
2019 abgeschafft. Die Kommunen erhalten für die Jahre 2018 und 2019 eine
direkte Erstattung der Beitragsausfälle, ab 2020 eine pauschale Mittelzuweisung
im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
Ein Beschluss über die Befreiung der Anwohner von
Erschließungsbeiträgen ist somit nicht nötig, da diese sich aus dem Sachverhalt
ergibt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt aus oben genannten Gründen, den Antrag
von Herrn Möller- Tittel und weiteren Anwohnern des Wirtschaftsweges in
Stralendorf abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
-Keine-
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-