Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bewilligte zwei Zuwendungen nach der Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen.

Für die Sanierung des Gartenweges erhält die Gemeinde Pampow eine Zuwendung i. H. v. 2.250,00 Euro. Für die ergänzende Neuerrichtung in der Straße Am Perlberg eine Zuwendung i. H. v. 2.750,00 Euro.

Es wurden entsprechende Haushaltsmittel, als Eigenanteil, eingeplant.

Gemäß Antragstellung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurden folgende Anschaffungen beantragt:

Kinderspielplatz Am Perlberg: eine Rutsche, zwei neue Mülleimer und zwei Beschilderungen.

Kinderspielplatz Gartenweg: Austausch von Kies, die Befestigung vorhandener Geräte, drei neue Sitzbänke, sowie ein Eingangstor. Weiterhin muss der Pendelsitz der Seilbahn komplett erneuert werden.

 

Weitergehende Begründungen erfolgen ggf. mündlich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt den

Grundsatzbeschluss zur Neuerrichtung bzw. Sanierung von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Pampow:

1.     Die Neuerrichtung, ergänzend zum bereits vorhandenen Kinderspielplatz in Pampow, Straße Am Perlberg.

2.     Die Sanierung des Kinderspielplatzes in Pampow, Gartenweg.

3.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, Verträge zur Beschaffung und vollumfänglichen Umsetzung der Projekte einzugehen.

4.     Der Bürgermeister unterrichtet die Gemeindevertretung über eingegangene Verträge.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gartenweg: 2.250,00 Euro Eigenmittel zzgl. der Förderung i. H. v. 2.250,00 Euro ergibt ein Gesamtvolumen i. H. v. 4.500,00 Euro.

Am Perlberg: 2.750,00 Euro Eigenmittel zzgl. der Förderung i. H. v. 2.750,00 Euro ergibt ein Gesamtvolumen i. H. v. 5.500 Euro.

Die Eigenmittel sind im Haushalt 2021 eingestellt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt:                                                   12

Ja-Stimmen:                                                                         12

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -