Sitzung: 08.07.2021 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/ROG/403
Sach- und Rechtslage:
Mit dem am 09.04.2018
unterzeichneten „Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2020“ (Teilkonzept 2018)
konnte im Ergebnis eines umfassenden Abstimmungsprozesses zwischen der Stadt
Schwerin und den Umlandgemeinden eine Bewertungsgrundlage für die Steuerung der
Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum (SUR) Schwerin erarbeitet werden. Die
darin getroffenen Festlegungen beziehen sich lediglich auf den Zeitraum bis zum
31.12.2020, so dass eine Fortschreibung des Teilkonzeptes 2018 erforderlich
ist.
Am
06.04.2021 hat der dritte SUR-Dialog zur Fortschreibung des
Wohnbauentwicklungskonzeptes für den Stadt‐Umland‐Raum Schwerin bis 2030
stattgefunden. Im Ergebnis sind alle Prozessakteure zu einem
Wohnbauentwicklungskonzept bis 2030 gekommen. Die Fortschreibung
des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin Teilkonzept
Wohnbauentwicklung betrachtet den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030.
Den
Umlandgemeinden soll ohne Prüfung ein Entwicklungsrahmen von 5% des
Wohnungsbestands für den Neubau bis 2030 zugestanden werden. Die
infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden können ein Wohnbaukontingent i.
H. von 6% realisieren. Datenbasis ist der Wohnungsbestand je Umlandgemeinde am
31.12.2019 nach Angabe des Statistischen Amtes M-V.
Der Gemeinde
Klein Rogahn sollen 28 WE als Entwicklungspotential nach dem Teilkonzept
Wohnbauentwicklung bis 2030 zugestanden werden.
Über
das Konzept zur Fortschreibung des Rahmenplans für den
Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 muss die
Gemeinde nunmehr entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung bestätigt die „Fortschreibung des Rahmenplans für den
Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ und
beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Teilkonzeptes. Dazu legitimiert die
Gemeindevertretung den Bürgermeister, der „Fortschreibung des Rahmenplans für
den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ durch
Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur
aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Teilkonzeptes.
Finanzielle Auswirkungen:
direkt keine finanziellen Auswirkungen
Anlage:
Konzept zur Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum
Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-