Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Mit dem am 09.04.2018 unterzeichneten „Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2020“ (Teilkonzept 2018) konnte im Ergebnis eines umfassenden Abstimmungsprozesses zwischen der Stadt Schwerin und den Umlandgemeinden eine Bewertungsgrundlage für die Steuerung der Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum (SUR) Schwerin erarbeitet werden. Die darin getroffenen Festlegungen beziehen sich lediglich auf den Zeitraum bis zum 31.12.2020, so dass eine Fortschreibung des Teilkonzeptes 2018 erforderlich ist.

Am 06.04.2021 hat der dritte SUR-Dialog zur Fortschreibung des Wohnbauentwicklungskonzeptes für den StadtUmlandRaum Schwerin bis 2030 stattgefunden. Im Ergebnis sind alle Prozessakteure zu einem Wohnbauentwicklungskonzept bis 2030 gekommen. Die Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin Teilkonzept Wohnbauentwicklung betrachtet den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030.

Den Umlandgemeinden soll ohne Prüfung ein Entwicklungsrahmen von 5% des Wohnungsbestands für den Neubau bis 2030 zugestanden werden. Die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden können ein Wohnbaukontingent i. H. von 6% realisieren. Datenbasis ist der Wohnungsbestand je Umlandgemeinde am 31.12.2019 nach Angabe des Statistischen Amtes M-V.

Der Gemeinde Klein Rogahn sollen 28 WE als Entwicklungspotential nach dem Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 zugestanden werden.

Über das Konzept zur Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 muss die Gemeinde nunmehr entscheiden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die „Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Teilkonzeptes. Dazu legitimiert die Gemeindevertretung den Bürgermeister, der „Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Teilkonzeptes.

 

Finanzielle Auswirkungen:

direkt keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Anlage:

Konzept zur Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -