Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Erschließungsbeiträge werden für neu errichtete Straßen, Wege und Plätze erhoben.

Lt. § 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg – Vorpommern ist die Beitragserhebungspflicht festgeschrieben. Es liegt nicht im Ermessen der Gemeinde Beiträge zu erheben. Aus diesem Grund ist die Gemeinde verpflichtet eine Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen.

Eine gültige Erschließungsbeitragssatzung ist die Voraussetzung dafür, Erschließungsbeiträge zu erheben.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in der Gemeinde eine Maßnahme, bei der Beiträge erhoben werden sollen und damit die Erschließungsbeitragssatzung erforderlich wird.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zülow.

 

 

Die Gemeindevertretung lehnt in der heutigen Sitzung eine  Beschlußfassung ab .

Über die §  9 , 10 und 11 muß rechtliche Klarheit geschaffen werden .

Die Inkraftsetzung muß geregelt werden .

Es wird festgelegt die Beschlußfassung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung

zurückzustellen.

 

In Vorbereitung dieser GV – Sitzung  sollen durch das Bauamt  Stralendorf  in einer Beratung mit dem Bauausschusses  und mit Vertretern der Gemeindevertretung

aufgetretene rechtlichen Unklarheiten vorher abgeklärt werden.

 

Es ist weiter durch das Bauamt Stralendorf vorab rechtlich eindeutig zu klären, inwieweit eine Beitragserhebung für Maßnahmen die in der Vergangenheit durchgeführt worden sind,

pauschal in der Satzung oder mit Beschluß ausgeschlossen werden können .

 

 

            7 Gemeindevertreter stimmen der Zurückstellung des Beschlusses zu