Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Erschließungsbeiträge werden für neu errichtete
Straßen, Wege und Plätze erhoben.
Lt. § 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg – Vorpommern ist die Beitragserhebungspflicht festgeschrieben. Es
liegt nicht im Ermessen der Gemeinde Beiträge zu erheben. Aus diesem Grund ist
die Gemeinde verpflichtet eine Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen.
Eine gültige Erschließungsbeitragssatzung ist die
Voraussetzung dafür, Erschließungsbeiträge zu erheben.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in der Gemeinde
eine Maßnahme, bei der Beiträge erhoben werden sollen und damit die
Erschließungsbeitragssatzung erforderlich wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Gemeinde Zülow.
Die Gemeindevertretung lehnt in der heutigen Sitzung eine Beschlußfassung ab .
Über die § 9 , 10 und 11 muß
rechtliche Klarheit geschaffen werden .
Die Inkraftsetzung muß geregelt werden .
Es wird festgelegt die Beschlußfassung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung
zurückzustellen.
In Vorbereitung dieser GV – Sitzung sollen durch das Bauamt Stralendorf
in einer Beratung mit dem Bauausschusses
und mit Vertretern der Gemeindevertretung
aufgetretene rechtlichen Unklarheiten vorher abgeklärt werden.
Es ist weiter durch das Bauamt Stralendorf vorab rechtlich eindeutig zu
klären, inwieweit eine Beitragserhebung für Maßnahmen die in der Vergangenheit
durchgeführt worden sind,
pauschal in der Satzung oder mit Beschluß ausgeschlossen werden können .
7 Gemeindevertreter
stimmen der Zurückstellung des Beschlusses zu