Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sach- und Rechtslage:

 

Mit der Neufassung der Geschäftsordnung wird geregelt, dass die Einladungen zu den Sitzungen sowie die Bereitstellung der Unterlagen hierzu auf elektronischem Wege erfolgen, sofern nicht der einzelne Gemeindevertreter weiterhin eine Einladung in Schriftform wünscht.

 

Durch das Amt Stralendorf wurden durch eine Erweiterung des Ratsinformationssystems Session die technischen Voraussetzungen hierzu eingerichtet.

Durch den Hersteller wird die Nutzung der dazugehörigen Mandatos3-App empfohlen, die speziell für die Nutzung auf mobilen Endgeräten entwickelt wurde. Die App ist für die Verwendung sowohl auf Apple-Geräten als auch auf Android-Geräten konzipiert.

 

Verwaltungsseitig wird die Nutzung/Anschaffung von privateigenen Endgeräten empfohlen, welche die Gemeinde je Wahlperiode durch einen Zuschuss unterstützt. Der Verlust des Sitzes in der Wahlperiode ist der Zuschuss anteilig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Gemeindevertretung beschließt jedem Gemeindevertreter und sachkundigem Einwohner bei Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst je Wahlperiode für die Anschaffung eines privateigenen Endgerätes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,- € zu gewähren. Bei Verlust des Sitzes in der Gemeindevertretung bzw. als sachkundiger Einwohner im Ausschuss während der Wahlperiode ist der Zuschuss anteilig (Verhältnis der verbleibenden vollen Monate der Wahlperiode zur Gesamtdauer der Wahlperiode) zurückzuzahlen.

 

Alternativ

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt für jeden Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner, bei Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst, je Wahlperiode ein entsprechendes Gerät bereitzustellen/ für die Nutzung zu überlassen und die Anschaffung als Gemeinde vorzunehmen. Bei Verlust des Sitzes in der Gemeindevertretung bzw. als sachkundiger Einwohner im Ausschuss während der Wahlperiode ist das Gerät der Gemeinde unverzüglich zurückzugeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Alternative 1:

Max. Zuschuss für 17 Mandatsträger. Die Mittel sind für den Haushalt 2021 entsprechend dem Beschluss einzuplanen.

 

Alternative 2:

Für die Anschaffung von 17 Geräten muss eine Verhandlungsvergabe durchgeführt werden. Pro Gerät sollten Kosten in Höhe von ca. 450€ eingeplant werden, sodass im Haushalt 2021 insgesamt 7.650,00€ eingeplant werden.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis                                                      Alternative 1                       Alternativ 2

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         6                                            2

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           -