Sitzung: 10.06.2021 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2021/STR/626
Sach- und Rechtslage:
Mit der Neufassung der Geschäftsordnung wird geregelt,
dass die Einladungen zu den Sitzungen sowie die Bereitstellung der Unterlagen
hierzu auf elektronischem Wege erfolgen, sofern nicht der einzelne
Gemeindevertreter weiterhin eine Einladung in Schriftform wünscht.
Durch das Amt Stralendorf wurden durch eine Erweiterung
des Ratsinformationssystems Session die technischen Voraussetzungen hierzu
eingerichtet.
Durch den Hersteller
wird die Nutzung der dazugehörigen Mandatos3-App empfohlen, die speziell für
die Nutzung auf mobilen Endgeräten entwickelt wurde. Die App
ist für die Verwendung sowohl auf Apple-Geräten als auch auf Android-Geräten
konzipiert.
Verwaltungsseitig
wird die Nutzung/Anschaffung von privateigenen Endgeräten empfohlen, welche die
Gemeinde je Wahlperiode durch einen Zuschuss unterstützt. Der Verlust des
Sitzes in der Wahlperiode ist der Zuschuss anteilig an die Gemeinde
zurückzuzahlen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt jedem
Gemeindevertreter und sachkundigem Einwohner bei Teilnahme am elektronischen
Sitzungsdienst je Wahlperiode für die Anschaffung eines privateigenen
Endgerätes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,- € zu gewähren. Bei
Verlust des Sitzes in der Gemeindevertretung bzw. als sachkundiger Einwohner im
Ausschuss während der Wahlperiode ist der Zuschuss anteilig (Verhältnis der
verbleibenden vollen Monate der Wahlperiode zur Gesamtdauer der Wahlperiode)
zurückzuzahlen.
Alternativ
2. Die
Gemeindevertretung beschließt für jeden Gemeindevertreter und sachkundigen
Einwohner, bei Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst, je Wahlperiode ein
entsprechendes Gerät bereitzustellen/ für die Nutzung zu überlassen und die
Anschaffung als Gemeinde vorzunehmen. Bei Verlust des Sitzes in der Gemeindevertretung
bzw. als sachkundiger Einwohner im Ausschuss während der Wahlperiode ist das
Gerät der Gemeinde unverzüglich zurückzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Alternative 1:
Max. Zuschuss für 17
Mandatsträger. Die Mittel sind für den Haushalt 2021 entsprechend dem Beschluss
einzuplanen.
Alternative 2:
Für die Anschaffung von
17 Geräten muss eine Verhandlungsvergabe durchgeführt werden. Pro Gerät sollten
Kosten in Höhe von ca. 450€ eingeplant werden, sodass im Haushalt 2021
insgesamt 7.650,00€ eingeplant werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis Alternative
1 Alternativ 2
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
6 2
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -