Sitzung: 10.06.2021 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/STR/625
Sach- und Rechtslage:
Die Stralendorfer Land GmbH,
vertreten durch den GF Herrn Lösch, Lange Straße 16, 19071 Grambow, beantragt
gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplans einzuleiten.
Der
Vorhabenträger beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr.
9 für das Gebiet "An der Pamower Straße – östlich des Birkenweges und
westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“
aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 wird das Ziel verfolgt, das
Gelände des ehemaligen Agrar-Hofes
planungsrechtlich wohnbaulich zu entwickeln und so die Voraussetzungen zu
schaffen einen erheblichen städtebaulichen Missstand beheben zu können.
Um dieses Vorhaben realisieren zu
können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich.
Zum einen ist für das Plangebiet
ein Bauleitplanverfahren aufzustellen und zum anderen ist der rechtskräftige
Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf an die Festsetzungen des neuen
Bebauungsplanes anzupassen.
Im
nordöstlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde, nördlich der Pampower Straße und
östlich des Birkenweges, befindet sich - angrenzend an das Industrie- und
Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 - eine weitestgehend leerstehende
Hallenbebauung eines ehemaligen Agrarbetriebes. Im Weiteren sind Weideflächen
bzw. ungenutzte, teils massiv versiegelte Freiflächen vorhanden.
Die eingetretene Situation stellt einen
städtebaulichen Missstand dar. Die Flächen sollen von daher im Sinne einer
Ortsabrundung bzw. einer Umnutzung für die Errichtung von Wohnhäusern
vorgesehen werden. Da die Gemeinde keine zentralörtliche Funktion aufweist, ist
die Wohnbauentwicklung auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung
auszurichten. Daraus resultiert alsdann ein begrenzter Entwicklungsrahmen, der
im Rahmen der Bauleitplanung - bspw. Über einen bauabschnittsweisen Vollzug der
Planung - Berücksichtigung finden muss. Im „Endausbau“ sollen hier
perspektivisch bis zu 60 Wohnhäuser in Einzelhausbauweise für die
Eigenentwicklung der Gemeinde etabliert werden können.
Im
nordöstlichen Gebiet ist, angrenzend an die gewerblichen Standortflächen, zudem
eine Anlage für das Seniorenwohnen mit einem Betreuungsansatz vorgesehen, in
denen künftige Bewohner*Innen einen Pflege- und Betreuungsservice über
Dienstleistungsverträge mit Sozialverbänden/-institutionen erhalten. Damit kann
der älteren Bevölkerung in und um Stralendorf ein Angebot für das
seniorengerechte und betreute Wohnen im angestammten Umfeld gemacht werden. Bei
Realisierung der entsprechenden Anlage werden die Wohnungen nicht auf den o. g.
Entwicklungsrahmen angerechnet. Das Gebäude selbst kann darüber hinaus i. S.
einer baukörperabschirmenden Wirkung Schutz vor Immissionen bieten.
An der
Pampower Straße befinden sich zugleich Lagergebäude, die lediglich saisonal
genutzt werden. Auch diese sind als städtebaulicher Missstand zu titulieren und
werden dem Standort unmittelbar an der Pampower Straße nicht gerecht. Der
Standort eignet sich hingegen für die Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes
zwecks Sicherstellung einer örtlichen Grundversorgung, zumal es keine
Versorgungsangebote mit dem Kernsortiment „Nahrungs- und Genussmittel“ gibt.
Die Verkaufsfläche des Nahversorgungsmarktes ist aufgrund des raumordnerischen
Status der Gemeinde auf 800 qm zwecks Grundversorgung der Einwohner*Innen der
Gemeinde begrenzt.
Westlich
des geplanten Standortes für den Nahversorgungsmarkt, direkt an der Pampower
Straße, ist eine Bebauung mit einem langgestreckten, ehemaligen Stallgebäude
vorhanden. Dieses Gebäude könnte in Abrundung des geplanten Nahversorgungsstandortes
zusätzliche, örtlich und regional geprägte Dienstleistungs- und
Kleinhandelsangebote aufnehmen.
Zwecks
planungsrechtlicher Vorbereitung der o. g. Entwicklungsansätze ist die Änderung
des Flächennutzungsplanes erforderlich
Darüber
hinaus ist der gegenwärtig rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde
Stralendorf im Zuge die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“
und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Amt“ entsprechend den
Inhalten der o. g. Bebauungspläne anzupassen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Stralendorf beschließt zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde
Stralendorf für 3 Teilflächen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
aufzustellen. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Teilfläche
1 (An der Pampower Straße)
·
Darstellung
von Flächen für die Wohnbauentwicklung unter Berücksichtigung einer Anlage für das Seniorenwohnen mit
Betreuungsansatz
·
Darstellung einer Fläche für einen
Nahversorgungsmarkt
Teilfläche 2 (Am Amt)
·
Darstellung einer im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellten Fläche als
Wohnbaufläche auf Grundlage der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 der Gemeinde Stralendorf
Teilfläche 3 (Am Lindenweg)
·
Darstellung einer im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Fläche als gemischte Baufläche
auf Grundlage der rechtskräftigen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der
Gemeinde Stralendorf
Die
Geltungsbereiche zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in der
beigefügten Übersichtskarte dargestellt (Anlage).
2.
Die
entstehenden Planungskosten werden durch den Vorhabenträger, Stralendorfer Land
GmbH, vertreten durch den GF Herrn Lösch, Lange Straße 16, 19071 Grambow,
übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Mit dem Vorhabenträger ist
ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren
in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
3.
Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde
Stralendorf ortsüblich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten
trägt Vorhabenträger
Anlagen
Anlage 1: zwei Übersichtskarten
mit den Geltungsbereichen
Anlage 2: Antrag des
Vorhabenträger auf Aufstellung eines B-Plans und
Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-