Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Stralendorfer Land GmbH, vertreten durch den GF Herrn Lösch, Lange Straße 16, 19071 Grambow, beantragt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten.

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet "An der Pamower Straße – östlich des Birkenweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 wird das Ziel verfolgt, das Gelände des ehemaligen Agrar-Hofes planungsrechtlich wohnbaulich zu entwickeln und so die Voraussetzungen zu schaffen einen erheblichen städtebaulichen Missstand beheben zu können.

 

Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich.

 

Zum einen ist für das Plangebiet ein Bauleitplanverfahren aufzustellen und zum anderen ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes anzupassen.

 

Im nordöstlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde, nördlich der Pampower Straße und östlich des Birkenweges, befindet sich - angrenzend an das Industrie- und Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 - eine weitestgehend leerstehende Hallenbebauung eines ehemaligen Agrarbetriebes. Im Weiteren sind Weideflächen bzw. ungenutzte, teils massiv versiegelte Freiflächen vorhanden.


Die eingetretene Situation stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die Flächen sollen von daher im Sinne einer Ortsabrundung bzw. einer Umnutzung für die Errichtung von Wohnhäusern vorgesehen werden. Da die Gemeinde keine zentralörtliche Funktion aufweist, ist die Wohnbauentwicklung auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszurichten. Daraus resultiert alsdann ein begrenzter Entwicklungsrahmen, der im Rahmen der Bauleitplanung - bspw. Über einen bauabschnittsweisen Vollzug der Planung - Berücksichtigung finden muss. Im „Endausbau“ sollen hier perspektivisch bis zu 60 Wohnhäuser in Einzelhausbauweise für die Eigenentwicklung der Gemeinde etabliert werden können.

Im nordöstlichen Gebiet ist, angrenzend an die gewerblichen Standortflächen, zudem eine Anlage für das Seniorenwohnen mit einem Betreuungsansatz vorgesehen, in denen künftige Bewohner*Innen einen Pflege- und Betreuungsservice über Dienstleistungsverträge mit Sozialverbänden/-institutionen erhalten. Damit kann der älteren Bevölkerung in und um Stralendorf ein Angebot für das seniorengerechte und betreute Wohnen im angestammten Umfeld gemacht werden. Bei Realisierung der entsprechenden Anlage werden die Wohnungen nicht auf den o. g. Entwicklungsrahmen angerechnet. Das Gebäude selbst kann darüber hinaus i. S. einer baukörperabschirmenden Wirkung Schutz vor Immissionen bieten.

An der Pampower Straße befinden sich zugleich Lagergebäude, die lediglich saisonal genutzt werden. Auch diese sind als städtebaulicher Missstand zu titulieren und werden dem Standort unmittelbar an der Pampower Straße nicht gerecht. Der Standort eignet sich hingegen für die Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes zwecks Sicherstellung einer örtlichen Grundversorgung, zumal es keine Versorgungsangebote mit dem Kernsortiment „Nahrungs- und Genussmittel“ gibt. Die Verkaufsfläche des Nahversorgungsmarktes ist aufgrund des raumordnerischen Status der Gemeinde auf 800 qm zwecks Grundversorgung der Einwohner*Innen der Gemeinde begrenzt.

Westlich des geplanten Standortes für den Nahversorgungsmarkt, direkt an der Pampower Straße, ist eine Bebauung mit einem langgestreckten, ehemaligen Stallgebäude vorhanden. Dieses Gebäude könnte in Abrundung des geplanten Nahversorgungsstandortes zusätzliche, örtlich und regional geprägte Dienstleistungs- und Kleinhandelsangebote aufnehmen.

 

Zwecks planungsrechtlicher Vorbereitung der o. g. Entwicklungsansätze ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich

 

Darüber hinaus ist der gegenwärtig rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf im Zuge die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Amt“ entsprechend den Inhalten der o. g. Bebauungspläne anzupassen.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf für 3 Teilflächen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

                Teilfläche 1 (An der Pampower Straße)

·       Darstellung von Flächen für die Wohnbauentwicklung unter Berücksichtigung einer Anlage für das Seniorenwohnen mit Betreuungsansatz

·       Darstellung einer Fläche für einen Nahversorgungsmarkt

Teilfläche 2 (Am Amt)

·       Darstellung einer im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellten Fläche als Wohnbaufläche auf Grundlage der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Stralendorf

Teilfläche 3 (Am Lindenweg)

·       Darstellung einer im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Fläche als gemischte Baufläche auf Grundlage der rechtskräftigen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Stralendorf

 

Die Geltungsbereiche zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt (Anlage).

 

 

2.     Die entstehenden Planungskosten werden durch den Vorhabenträger, Stralendorfer Land GmbH, vertreten durch den GF Herrn Lösch, Lange Straße 16, 19071 Grambow, übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

3.     Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Stralendorf ortsüblich bekanntzumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen

Anlage 1: zwei Übersichtskarten mit den Geltungsbereichen

Anlage 2: Antrag des Vorhabenträger auf Aufstellung eines B-Plans und

                   Kostenübernahmeerklärung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -