Sitzung: 14.06.2021 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2021/HOL/594
Sach- und Rechtslage:
Mit Antrag vom 17.11.2020 hat die
NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg, bei der Gemeinde
Holthusen ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.
Die NaturStromProjekte GmbH plant
in der Gemeinde Holthusen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südöstlich der
Ortslage von Holthusen im Ortsteil Lehmkuhlen hinter der Gleistrasse Hagenow-Schwerin
eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Zu deren Errichtung soll für eine Fläche
von ca. 55 ha ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet
umfasst die Flurstücke 14, 16, 23, 26 sowie Teile der Flurstücke 15 und 24 der Gemarkung Lehmkuhlen,
Flur 4.
Die
Gemeinde Holthusen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans die
planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu schaffen.
Um das
Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum
einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen ist
der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen an die
Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen. Die
beiden Bauleitplanverfahren können im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Die
Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 11
"Solarpark Holthusen“ der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, die
NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg. Eine
Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Solarpark Holthusen“ der Gemeinde
Holthusen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11
"Solarpark Holthusen“ für den im Übersichtsplan
(Anlage 1) dargestellten Bereich.
Das Plangebiet umfasst
die Flurstücke 14, 16, 23, 26 sowie Teile der Flurstücke 15 und 24 der
Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4.
- Planungsziel ist die Schaffung der planungs-
und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung.
- Die Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung des
Bebauungsplanes Nr. 11 "Solarpark Holthusen“ der Gemeinde Holthusen
trägt als Vorhabenträger, NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968
Senftenberg, Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur
Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden
Kosten abzuschließen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan mit
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Anlage 2: Antrag des
Vorhabenträger auf Aufstellung eines B-Plans und Kostenübernahme-
erklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Herr Josef Grän
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -