Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

Mit Antrag vom 17.11.2020 hat die NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg, bei der Gemeinde Holthusen ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.

 

Die NaturStromProjekte GmbH plant in der Gemeinde Holthusen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südöstlich der Ortslage von Holthusen im Ortsteil Lehmkuhlen hinter der Gleistrasse Hagenow-Schwerin eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Zu deren Errichtung soll für eine Fläche von ca. 55 ha ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das Gebiet umfasst die Flurstücke 14, 16, 23, 26 sowie Teile der Flurstücke 15 und 24 der Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4.

 

Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu schaffen.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen. Die beiden Bauleitplanverfahren können im Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

Die Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Solarpark Holthusen“ der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, die NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Solarpark Holthusen“ der Gemeinde Holthusen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Solarpark Holthusen“ für den im Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 14, 16, 23, 26 sowie Teile der Flurstücke 15 und 24 der Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4.

 

  1. Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung.

 

  1. Die Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Solarpark Holthusen“ der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg, Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches

Anlage 2: Antrag des Vorhabenträger auf Aufstellung eines B-Plans und Kostenübernahme-

   erklärung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Josef Grän

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   6

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    1

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -