Sitzung: 14.06.2021 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2021/HOL/595
Sach- und Rechtslage:
Gemäß dem Antrag vom 17.11.2020
plant die NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg in der
Gemeinde Holthusen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südöstlich der Ortslage von
Holthusen im Ortsteil Lehmkuhlen hinter der Gleistrasse Hagenow-Schwerin eine
Freiflächenphotovoltaikanlage. Zu deren Errichtung soll für eine Fläche von ca.
55 ha ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet umfasst die Flurstücke
14, 16, 23, 26 sowie Teile der Flurstücke 15 und 24 der Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4.
Um das Vorhaben realisieren zu
können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum einen ist für das
Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen ist der
rechtskräftige Flächennutzungsplan mit der 1. Änderung der Gemeinde Holthusen
an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen. Die beiden Bauleitplanverfahren können im Parallelverfahren
durchgeführt werden.
Die Gemeinde Holthusen
beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplans die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark
Holthusen“ zu schaffen, der die Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
zur Stromerzeugung ermöglichen soll.
Die Planungskosten für die
Aufstellung und Durchführung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Holthusen trägt als Vorhabenträger, die NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße
6a, 01968 Senftenberg, Eine Kostenübernahmeerklärung der NaturStromProjekte
GmbH liegt vor.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen. Die derzeitige Flächenausweisung
wird geändert in Sonderbaufläche für PV-Freiflächenanlagen.
2.
Das
zu ändernde Plangebiet umfasst die Flurstücke 14, 16, 23, 26 sowie Teile der
Flurstücke 15 und 24 der Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4. Der Änderungsbereich ist
dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
3.
Ziel
der Aufstellung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung in dem Plangebiet zu
ermöglichen.
4.
Die entstehenden Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung der
2. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen trägt als
Vorhabenträger, NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg. Mit
dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit
dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten
trägt Vorhabenträger
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan mit
Planänderungsbereich
Anlage 2: Antrag des
Vorhabenträger und Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Herr Grän
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -