Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

Gemäß dem Antrag vom 17.11.2020 plant die NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg in der Gemeinde Holthusen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südöstlich der Ortslage von Holthusen im Ortsteil Lehmkuhlen hinter der Gleistrasse Hagenow-Schwerin eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Zu deren Errichtung soll für eine Fläche von ca. 55 ha ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das Gebiet umfasst die Flurstücke 14, 16, 23, 26 sowie Teile der Flurstücke 15 und 24 der Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan mit der 1. Änderung der Gemeinde Holthusen an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen. Die beiden Bauleitplanverfahren können im Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark Holthusen“ zu schaffen, der die Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung ermöglichen soll. 

 

Die Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, die NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg, Eine Kostenübernahmeerklärung der NaturStromProjekte GmbH liegt vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen. Die derzeitige Flächenausweisung wird geändert in Sonderbaufläche für PV-Freiflächenanlagen.

 

2.     Das zu ändernde Plangebiet umfasst die Flurstücke 14, 16, 23, 26 sowie Teile der Flurstücke 15 und 24 der Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4. Der Änderungsbereich ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

3.     Ziel der Aufstellung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung in dem Plangebiet zu ermöglichen.

 

4.     Die entstehenden Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung der 2. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

5.       Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan mit Planänderungsbereich

Anlage 2: Antrag des Vorhabenträger und Kostenübernahmeerklärung

 

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Grän

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   6

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    1

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -