Sitzung: 21.06.2021 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/WIT/622
Sach- und Rechtslage:
Gemäß dem Antrag vom 03.05.2021 plant die Bauernland E&V GmbH,
vertreten durch den GF Herrn Riecken, die Schaffung von Wohnbaufläche auf den
folgenden Flurstücken:
Flurstücke 85/6, 86/2 (teilw.), 92/2 und 93/23 der Flur 2 in der Gemarkung
Wittenförden
Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren
erforderlich.
Zum einen ist für das Plangebiet ein Bauleitplanverfahren aufzustellen
und zum anderen ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden
an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes anzupassen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, den
Bebauungsplan Nr. 16 aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 16 wird das Ziel
verfolgt, das Gelände einer Sauenanlage planungsrechtlich für Wohnbebauung vorzubereiten und so die
Voraussetzungen zu schaffen einen erheblichen städtebaulichen Missstand beheben
zu können.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden stellt den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 als Grünfläche „Friedhof“,
Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dar. Zur Berücksichtigung des
Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung
wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
geändert. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 angepasst.
Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten werden durch
den Vorhabenträger getragen.
Die Gemeindevertretung wird vom Vorhabenträger gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Wittenförden beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden.
2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes kann der beigefügten Übersichtkarte entnommen werden.
3.
Die
entstehenden Planungskosten werden durch den Vorhabenträger, Bauernland E&V
GmbH, vertreten durch den GF Herrn Riecken, übernommen. Eine
Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in
Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden ortsüblich
bekanntzumachen.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtkarte zum Geltungsbereich der 4. Änderung
Flächennutzungsplan
Anlage 2: Antrag des Vorhabenträger und Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /