Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß dem Antrag vom 03.05.2021 plant die Bauernland E&V GmbH, vertreten durch den GF Herrn Riecken, die Schaffung von Wohnbaufläche auf den folgenden Flurstücken:

 

Flurstücke 85/6, 86/2 (teilw.), 92/2 und 93/23 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden

 

Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich.

 

Zum einen ist für das Plangebiet ein Bauleitplanverfahren aufzustellen und zum anderen ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes anzupassen.

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 16 aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 16 wird das Ziel verfolgt, das Gelände einer Sauenanlage planungsrechtlich für Wohnbebauung vorzubereiten und so die Voraussetzungen zu schaffen einen erheblichen städtebaulichen Missstand beheben zu können.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 als Grünfläche „Friedhof“, Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dar. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 angepasst.

 

Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen.

 

Die Gemeindevertretung wird vom Vorhabenträger gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

 Beschluss:

 

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden.

 

2.     Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der beigefügten Übersichtkarte entnommen werden.

 

3.     Die entstehenden Planungskosten werden durch den Vorhabenträger, Bauernland E&V GmbH, vertreten durch den GF Herrn Riecken, übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

Anlage 1: Übersichtkarte zum Geltungsbereich der 4. Änderung Flächennutzungsplan

Anlage 2: Antrag des Vorhabenträger und Kostenübernahmeerklärung

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       10       

Davon stimmberechtigt:                                    10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 /

Stimmenenthaltungen:                                      /

Ungültige Stimmen:                                          /