Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit Antrag vom 03.05.2021 hat die Bauernland E&V GmbH, vertreten durch den GF Herrn Riecken, bei der Gemeinde Wittenförden gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten.

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt, den bestehenden städtebaulichen Missstand einer Sauenanlage zu beseitigen. Dazu soll das Gebiet überplant werden und es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung geschaffen werden, die insbesondere den örtlichen Bedarf deckt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 5,8 ha liegt im Südosten von Wittenförden und umfasst die Flurstücke 85/6, 86/2 (teilw.), 92/2 und 93/23 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

Die vom Vorhabenträger beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung des Gebietes ist dem städtebaulichen Entwurf in der Anlage zu entnehmen. Der städtebauliche Entwurf sieht eine Erschließung im Anschluss an die Schweriner Straße vor. Die Planstraße A bildet einen Ring, der das gesamte Plangebiet erschließt, so dass auf Wendeanlagen verzichtet werden kann. Nach dem städtebaulichen Entwurf sind ca. 58 Einfamilienhäuser in aufgelockerter Bauweise vorgesehen. Innerhalb des Plangebietes soll es eine zentrale Grünfläche mit Aufenthaltsqualität und Spielmöglichkeit für Kinder geben. Ziel ist es zudem eine fußläufige Verbindung in Richtung der Ortsmitte von Wittenförden zu schaffen. Sofern möglich, soll das Plangebiet eine zusätzliche verkehrstechnische Erschließung erhalten.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden weist die betroffenen Flächen als Grünfläche „Friedhof“, Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Flächennutzungsplan muss im Zusammenhang mit dem B-Plan angepasst werden.

 

Die Gemeindevertretung wird vom Vorhabenträger gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Wiesengrund“

Das Planungsziel besteht darin, das Gelände der Sauenanlage planungsrechtlich für Wohnbebauung vorzubereiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 5,8 ha liegt im Südosten von Wittenförden und umfasst die Flurstücke 85/6, 86/2 (teilw.), 92/2 und 93/23 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

  1. Die entstehenden Planungskosten werden durch den Vorhabenträger, Bauernland E&V GmbH, vertreten durch den GF Herrn Riecken, übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

Anlage 1: Übersichtskarte des Geltungsbereiches

Anlage 2: Antrag des Vorhabenträger auf Aufstellung eines B-Plans und Kostenübernahme-

   Erklärung

Anlage 3: städtebaulicher Entwurf vom 09.04.2021

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       10       

Davon stimmberechtigt:                                    10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 /

Stimmenenthaltungen:                                      /

Ungültige Stimmen:                                          /