Sitzung: 21.06.2021 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/WIT/619
Sach- und Rechtslage:
Mit dem am 09.04.2018 unterzeichneten „Teilkonzept Wohnbauentwicklung
bis 2020“ (Teilkonzept 2018) konnte im Ergebnis eines umfassenden
Abstimmungsprozesses zwischen der Stadt Schwerin und den Umlandgemeinden eine
Bewertungsgrundlage für die Steuerung der Wohnbauentwicklung im
Stadt-Umland-Raum (SUR) Schwerin erarbeitet werden. Die darin getroffenen
Festlegungen beziehen sich lediglich auf den Zeitraum bis zum 31.12.2020, so
dass eine Fortschreibung des Teilkonzeptes 2018 erforderlich ist.
Am 06.04.2021 hat der dritte
SUR-Dialog zur Fortschreibung des Wohnbauentwicklungskonzeptes für den Stadt‐Umland‐Raum
Schwerin bis 2030 stattgefunden. Im Ergebnis des Abstimmungsprozesses sind alle Prozessakteure
zu einem Wohnbauentwicklungskonzept bis 2030 gekommen. Die Fortschreibung
des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin Teilkonzept
Wohnbauentwicklung betrachtet den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030.
Den Umlandgemeinden
soll ohne Prüfung, ein Entwicklungsrahmen von 5% des Wohnungsbestands für den Neubau
bis 2030 zugestanden werden. Die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden
können ein Wohnbaukontingent i. H. von 6% realisieren. Datenbasis ist der
Wohnungsbestand je Umlandgemeinde am 31.12.2019 nach Angabe des Statistischen
Amtes M-V.
Der Gemeinde
Wittenförden sollen 71 WE als Entwicklungspotential nach dem Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 zugestanden werden.
Über das Konzept zur Fortschreibung des Rahmenplans für den
Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 muss die
Gemeinde nunmehr entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen:
direkt keine finanziellen Auswirkungen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt die
„Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin –
Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ und beteiligt sich aktiv an der
Umsetzung des Teilkonzeptes. Dazu legitimiert die Gemeindevertretung den
Bürgermeister, der „Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum
Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ durch Unterzeichnung
zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit
an der Umsetzung des Teilkonzeptes.
Anlage:
Fortschreibung des
Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin – Teilkonzept Wohnbauentwicklung
bis 2030
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /