Sitzung: 10.05.2021 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/HOL/592
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund der Corona-Pandemie
und der damit verbundenen Reduzierung der sozialen Kontakte und Zusammenkünfte,
ist es notwendig die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und des Amtes weiterhin
sicherzustellen. Hierzu hat der Landtag MV das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit
der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in seiner Sitzung am 28.01.2021
beschlossen.
Gemäß
dem Gesetz ist es nunmehr möglich Sitzungen der Gemeindevertretung und der
Ausschüsse als Videokonferenz abzuhalten (§ 2 Absatz 2).
Das Gesetz ermöglicht weiterhin
- das Herstellen der Öffentlichkeit durch
Videoübertragungen (§ 2 Absatz 1)
- die Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss
(§ 2 Absatz 4) und
- die Beschlussfassung im Umlaufverfahren (§ 2 Absatz 5).
Um die Kontakte möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die Sitzung
gemäß § 2 Absatz 2 als Videokonferenz abzuhalten und die Öffentlichkeit, gemäß
§2 Absatz 1 mittels einer Videoübertragung zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen
beschließt gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der
Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, dass die Sitzungen sowie die
Sitzungen der beratenden Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der
Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die
Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander
verbunden sind (Videokonferenz). Eine Bildübertragung kann bei bis zu einem
Viertel der Mitglieder unterbleiben, soweit diese mit einer ausschließlich
durch Tonübertragung gewährleisteten Teilnahme einverstanden sind und keine
Zweifel an der Identität bestehen. Durch geeignete technische Hilfsmittel wird
sichergestellt, dass Teilnahme-, Stimm- und Rederechte uneingeschränkt ausgeübt
werden können und der Datenschutz gewährleistet bleibt. Abstimmungen, die nach
den Bestimmungen der Kommunalverfassung geheim erfolgen können, dürfen in einer
Videokonferenz nicht durchgeführt werden. Die Öffentlichkeit einer Sitzung ist
durch das Verfahren nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der
SARS-CoV-2-Pandemie zu
gewährleisten. Die Regelungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 29
Absatz 5 Satz 2 bis 4 der Kommunalverfassung bleiben unberührt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -