Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

 

Die Kindertagesstätte Gänseblümchen der Gemeinde Holthusen hat eine Spende in Höhe von 1.000,00 € von der Firma Otto Dörner und 100,00 € von der Familie Gehmlich erhalten.

 

Beschussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 1.000,00 € von der Firma Otto Dörner und 100,00 € von Familie Gehmlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Außerplanmäßige zweckgebundene Mehreinnahmen von 1.100 €.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                         7

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -