Sitzung: 14.04.2021 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/STR/620
Sach- und Rechtslage:
Für das Objekt „Alte Schule“, ehemals Landgasthof Dorfstr. 19
in 19073 Stralendorf, wurde ein Bauantrag zur Sanierung und Umnutzung des
Objektes zu einem Dorfgemeinschaftshaus gestellt.
Am 03.11.2020 wurde ein Fördermittelantrag zum Vorhaben an
das StALU gestellt. Den Zuwendungsbescheid in Höhe von 483.447,08 € erhielt die
Gemeinde am 24.03.2021 durch den Landwirtschaftsminister, Herrn Backhaus,
überreicht. Die Mittel sind für 2021 und 2022 zum Abruf beim Zuwendungsgeber
bereitgestellt.
Auf weitere Fördermittelanträge an das Amt für Denkmalpflege
und das Ministerium für Inneres und Europa - auf Kofinanzierungshilfe-, erhielt
die Gemeinde Ablehnungen. Ein Fördermittelantrag auf Sonderbedarfszuweisung in
Höhe von 150 T€ ist noch nicht entschieden.
Die im Antragsverfahren 2020 geschätzten Kosten beliefen sich
auf 983.447,08 € incl. 164.220,00 € - KG 700 Planungsleistungen. Die
Planungskosten sind nicht förderfähig.
Durch die Ablehnung zu vor genannter Fördermittelgeber ist
eine Finanzierungslücke entstanden.
Zur Einhaltung/Abruf der bewilligten Fördermittel ist jedoch
eine weitere Vorbereitung der Baumaßnahme erforderlich. Weitere Förderungen
sind über KfW – Programme möglich. Hierbei wären jedoch nur einzelne Maßnahmen
des Bauvorhabens betroffen. Je nach Programm werden unterschiedliche
Tilgungszuschüsse gewährt.
Es sind verschiedene Planungsleistungen zur Weiterführung des
Vorhabens (Ausführungsplanung) notwendig u.a. Vorstatik, Haustechnik, Elektro
und Heizung, Sanitär etc. Durch die hohe Auslastung an Planerkapazitäten ist
hier eine Fortführung der Planung durch das Architekturbüro Forejt zu
empfehlen. Das Büro Dr. Apitz war mit dem Bauvorhaben vorbefasst und wäre
weiter zu beauftragen. Für die Planung der Haustechnik ist ein Planer zu
binden. Da der Eigenanteil der Gemeinde recht hoch ist, wäre eine Realisierung
der Planungen aus Eigenmitteln hier sinnvoll. Im Anschluss an die
Ausführungsplanung sind die öffentlichen Vergabeverfahren durch zu führen (LP
5-7 HOAI).
Mit der vorgenannten Planung wird eine Kostenberechnung
vorgelegt.
Ein Baubeginn ist nach zu erteilender Baugenehmigung und der
Durchführung der notwendigen Planungen frühestens im IV. Quartal 2021 möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung des Vorhabens
weiterzuführen und bevollmächtigt den Bürgermeister Herrn Richter
Planungsaufträge im Rahmen der genannten Kostenschätzung für die KG 700 von
164.220,00 € auszulösen.
Finanzierungslücke ist ggf. über eine Kreditaufnahme zu
finanzieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitige Gesamtkosten i.H.v. 983.447,08 €. Abzüglich der
Zuwendung i.H.v. 483.000 € beträgt der Finanzierungsbedarf 500.000,00 €.
Im Jahr 2021 sind Mittel i.H.v. 200.000,00 € notwendig.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0