Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Für das Objekt „Alte Schule“, ehemals Landgasthof Dorfstr. 19 in 19073 Stralendorf, wurde ein Bauantrag zur Sanierung und Umnutzung des Objektes zu einem Dorfgemeinschaftshaus gestellt.

Am 03.11.2020 wurde ein Fördermittelantrag zum Vorhaben an das StALU gestellt. Den Zuwendungsbescheid in Höhe von 483.447,08 € erhielt die Gemeinde am 24.03.2021 durch den Landwirtschaftsminister, Herrn Backhaus, überreicht. Die Mittel sind für 2021 und 2022 zum Abruf beim Zuwendungsgeber bereitgestellt.

Auf weitere Fördermittelanträge an das Amt für Denkmalpflege und das Ministerium für Inneres und Europa - auf Kofinanzierungshilfe-, erhielt die Gemeinde Ablehnungen. Ein Fördermittelantrag auf Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 150 T€ ist noch nicht entschieden.

Die im Antragsverfahren 2020 geschätzten Kosten beliefen sich auf 983.447,08 € incl. 164.220,00 € - KG 700 Planungsleistungen. Die Planungskosten sind nicht förderfähig.

Durch die Ablehnung zu vor genannter Fördermittelgeber ist eine Finanzierungslücke entstanden.

Zur Einhaltung/Abruf der bewilligten Fördermittel ist jedoch eine weitere Vorbereitung der Baumaßnahme erforderlich. Weitere Förderungen sind über KfW – Programme möglich. Hierbei wären jedoch nur einzelne Maßnahmen des Bauvorhabens betroffen. Je nach Programm werden unterschiedliche Tilgungszuschüsse gewährt.

Es sind verschiedene Planungsleistungen zur Weiterführung des Vorhabens (Ausführungsplanung) notwendig u.a. Vorstatik, Haustechnik, Elektro und Heizung, Sanitär etc. Durch die hohe Auslastung an Planerkapazitäten ist hier eine Fortführung der Planung durch das Architekturbüro Forejt zu empfehlen. Das Büro Dr. Apitz war mit dem Bauvorhaben vorbefasst und wäre weiter zu beauftragen. Für die Planung der Haustechnik ist ein Planer zu binden. Da der Eigenanteil der Gemeinde recht hoch ist, wäre eine Realisierung der Planungen aus Eigenmitteln hier sinnvoll. Im Anschluss an die Ausführungsplanung sind die öffentlichen Vergabeverfahren durch zu führen (LP 5-7 HOAI).

Mit der vorgenannten Planung wird eine Kostenberechnung vorgelegt.

Ein Baubeginn ist nach zu erteilender Baugenehmigung und der Durchführung der notwendigen Planungen frühestens im IV. Quartal 2021 möglich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung des Vorhabens weiterzuführen und bevollmächtigt den Bürgermeister Herrn Richter Planungsaufträge im Rahmen der genannten Kostenschätzung für die KG 700 von 164.220,00 € auszulösen.

Finanzierungslücke ist ggf. über eine Kreditaufnahme zu finanzieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeitige Gesamtkosten i.H.v. 983.447,08 €. Abzüglich der Zuwendung i.H.v. 483.000 € beträgt der Finanzierungsbedarf 500.000,00 €.

Im Jahr 2021 sind Mittel i.H.v. 200.000,00 € notwendig.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                  9

Davon stimmberechtigt:                                                                                     9

Ja-Stimmen:                                                                                                          7

Nein-Stimmen:                                                                                                     2

Stimmenenthaltungen:                                                                                       0

Ungültige Stimmen:                                                                                             0