Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg beabsichtigt im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Siebendörfer Moor“, mit der späteren Ausführung des Flurbereinigungsplans den Verlauf eines Teilabschnitts des Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pampow, der Gemeinde Klein Rogahn und der Landeshauptstadt Schwerin gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG zu ändern.

Hierzu wurden am 02.12.2020 die Beschlüsse 2020/PAM/153 und 2020/PAM/154 gefasst. Als Nachtrag zu diesen Beschlüssen wird festgelegt, dass die dort beschlossenen Grenzänderungen (Flächentausch), nur unter der Maßgabe erfolgen, das entsprechend am Hauptdamm und am Spritzendamm eine Verrohrung entlang der vorhanden Gräben durchgeführt wird. Diese Maßnahmen sind unabdingbar und dienen zum Schutz der dort vorhandenen Wege. Die hohen Wasserstände der letzten 5 Jahre haben leider schon deutliche Spuren an den Wegen hinterlassen. Sie müssen daher vor Schäden und vorrangig gegen das weitere Absacken geschützt werden.         

 

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, gemäß der Sach- und Rechtslage, das die Grenzänderungen in den o. g. Beschlüssen zwischen der Landeshauptstadt Schwerin, der Gemeinde Klein Rogahn und der Gemeinde Pampow im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Siebendörfer Moor“ nur unter der auflösenden Bedingung erfolgen, dass am Hauptdamm und am Spritzendamm eine Verrohrung entlang der Gräben durchgeführt wird, deren Finanzierung  durch die Landeshauptstadt Schwerin bzw. durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erfolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt:                                                   14

Ja-Stimmen:                                                                         13

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           -