Sitzung: 14.04.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2021/PAM/181
Sach- und Rechtslage:
Das
Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg beabsichtigt im
Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Siebendörfer Moor“, mit
der späteren Ausführung des Flurbereinigungsplans den Verlauf eines
Teilabschnitts des Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pampow, der Gemeinde
Klein Rogahn und der Landeshauptstadt Schwerin gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG zu
ändern.
Hierzu
wurden am 02.12.2020 die Beschlüsse 2020/PAM/153 und 2020/PAM/154 gefasst. Als
Nachtrag zu diesen Beschlüssen wird festgelegt, dass die dort beschlossenen
Grenzänderungen (Flächentausch), nur unter der Maßgabe erfolgen, das
entsprechend am Hauptdamm und am Spritzendamm eine Verrohrung entlang der
vorhanden Gräben durchgeführt wird. Diese Maßnahmen sind unabdingbar und dienen
zum Schutz der dort vorhandenen Wege. Die hohen Wasserstände der letzten 5
Jahre haben leider schon deutliche Spuren an den Wegen hinterlassen. Sie müssen
daher vor Schäden und vorrangig gegen das weitere Absacken geschützt werden.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, gemäß der Sach- und
Rechtslage, das die Grenzänderungen in den o. g. Beschlüssen zwischen der
Landeshauptstadt Schwerin, der Gemeinde Klein Rogahn und der Gemeinde Pampow im
Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Siebendörfer Moor“ nur
unter der auflösenden Bedingung erfolgen, dass am Hauptdamm und am Spritzendamm
eine Verrohrung entlang der Gräben durchgeführt wird, deren Finanzierung durch die Landeshauptstadt Schwerin bzw.
durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine,
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-