Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Am 25.03.2021 teilte der Beigeordnete des Landrates, Herr Matschoß, dem Amtsvorsteher Herrn Richter und dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Stralendorf, Herrn Helterhoff, mit, dass der Verwaltungsvorstand des Landkreises Ludwigslust-Parchim - bestehend aus dem Landrat, Herrn Sternberg, sowie weiteren 3 Beigeordneten - wegen bestehender Einsparungszwänge beschlossen hat, den bestehenden Vertrag zum Betrieb eines kooperativen Bürgerbüros im Amt Stralendorf zum 31.12.2021 zu kündigen. Davon betroffen sind u.a. alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnis- und Katasterwesen als auch den Angelegenheiten der Abfallwirtschaft in Bezug auf An-, Um- und Abmeldung der Mülltonne sowie der Erteilung der Wildursprungsmarken/-scheine. Dies betraf allein im Jahr 2020 insgesamt 3110 Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sollen in Zukunft durch die Zulassungsstelle Schwerin-Süd erfolgen.

Der Kreis und das Amt teilen sich für diese Tätigkeiten jeweils ca. eine ½ Stelle. Der Kreis erstattet dem Amt dafür jährlich die anteiligen Personalkosten sowie die darauf entfallenden Sachkosten in Höhe von ca. 33.000 Euro. Mindestens die gleiche Summe wendet auch das Amt auf. Der Kreis erhält dafür die vollen Gebühreneinnahmen für diese Kreisaufgaben. 2019 lagen diese bei ca. 18.000 Euro. Die Jahre davor lag es ähnlich. Der abzüglich der Gebühreneinnahmen verbleibende Betrag ist somit bei einer Haushaltsgröße des Landkreises verschwindend gering. Außerdem wird die Ansiedlung dieser Leistungen an die Zulassungsstelle in Schwerin vergleichbare Kosten für den Landkreis verursachen.

Eine derartige unbedachte Verlagerung von der örtlich zuständigen Amtsverwaltung in Stralendorf, die diese Leistungen seit fast 15 Jahren für ihre Bürger/innen erledigt, nach Schwerin, würde bei den Bürgern/innen des Amtsbereiches Stralendorf auf ein völliges Unverständnis stoßen. Das Prinzip der kurzen Wege für die Bürger/innen würde aufgegeben und die Identifikation mit dem Landkreis würde schwinden.

Dies ist den Bürger/innen der Gemeinden des Amtsbereiches Stralendorf, die zusammen jeweils jährlich die höchste Kreisumlage an den Landkreis entrichtet, nicht zu vermitteln.

 

Das Amt Stralendorf hat erst zum 01.03.2021 nach umfassender Sanierung das (Großraum-) Bürgerbüro mit 5 Arbeitsplätzen wiedereröffnet. Diese Investition erfolgte ebenso wie die Einstellung von neuen Mitarbeitern nach erfolgter Verrentung im Vertrauen auf den Fortbestand der langjährigen Kooperation. Von einer Beendigung war in den vergangenen Jahren gegenüber dem Amt nie die Rede.

 

Beschluss:

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird aufgefordert, das seit 2006 bestehende kooperative Bürgerbüro im Amt Stralendorf weiterhin gemeinsam mit dem Amt Stralendorf zu betreiben.