Sitzung: 14.04.2021 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/PAM/178
Sach- und Rechtslage:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom
02.12.2020 wurde der Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gefasst. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung
der Entwurfsunterlagen vom 05.01.2021 bis 08.02.2021. Die berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden wurden zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf
Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen,
inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden
sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der
Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen werden
entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt,
nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwender sind von dem
Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9 „Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.
G.“ (Planungsstand Oktober 2020) vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.
2.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlage:
Abwägungsdokumentation
mit der Abwägungsempfehlung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-