Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 10.12.2020 wurde der Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 05.01.2021 bis 08.02.2021. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ (Planungsstand Dezember 2020) vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

2.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten sind im Haushalt enthalten

Anlage:

Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   9

Davon stimmberechtigt:                                                                     9

Ja-Stimmen:                                                                                          7

Nein-Stimmen:                                                                                     1

Stimmenenthaltungen:                                                                       1

Ungültige Stimmen:                                                                             0