Sitzung: 14.04.2021 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2021/STR/617
Sach- und Rechtslage:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom
10.12.2020 wurde der Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gefasst. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung
der Entwurfsunterlagen vom 05.01.2021 bis 08.02.2021. Die berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden wurden zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf
Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen,
inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden
sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage
als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend der
Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht
berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwender sind von dem
Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Lindenweg“ (Planungsstand Dezember 2020)
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen. Von der
Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
2.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten sind im Haushalt enthalten
Anlage:
Abwägungsdokumentation
mit der Abwägungsempfehlung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0