Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Entsprechend der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Wittenförden hat für ein Spielgerät auf dem Spielplatz der Kindertagesstätte eine Spende in Höhe von 2.000,00 € von der Firma MPG Mecklenburger Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH erhalten.

 

Desweiteren hat die Firma Hill Marketing GmbH hat eine Sachspende in Höhe von 5.869,79 € für das Spielgerät „Spielbaustelle Fehmarn“ der Firma ABC-TEAM getätigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 2.000,00 € von der Firma MPG Mecklenburger Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH sowie die Annahme der Sachspende in Höhe von 5.869,79 € von der Firma Hill Marketing GmbH.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen.  

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt:                                                   12

Ja-Stimmen:                                                                         12

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -