Sitzung: 29.03.2021 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2021/AMT/343
Sach- und Rechtslage:
Das Amt Stralendorf legt fest, dass innerhalb der Gemeinden die
kostenlose Plakatierung, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen
Anspruchs der Wahlvorschlagsträger auf eine angemessene Wahlwerbung für die
stattfindenden Wahlen ab 6 Wochen vor dem gesetzlich bestimmten Wahltag bis
spätestens 2 Wochen nach dem gesetzlich bestimmten Wahltag vorgenommen werden
kann.
Auf
Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V in Verbindung mit dem Erlass des
Ministeriums zur Lautsprecher- und Plakatwerbung und der Verwaltungsvorschrift
des Innenministeriums hat das
Amt Stralendorf die 2. Änderung der Allgemeinverfügung zur Regelung der
Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf am 17.12.2018 beschlossen.
Die
Gemeinden Dümmer, Klein Rogahn und Pampow werden für die kommenden Wahlperioden
innerhalb ihrer Gemeinde entsprechende Wahlaufsteller in Form von Bauzäunen zur
Verfügung stellen. Weiterhin wurde der Standort des Wahllokales in der Gemeinde
Stralendorf neu festgelegt sowie die Standorte der Wahlaufsteller in der
Gemeinde Wittenförden erweitert, da die bisherige Anzahl an Wahlaufstellern
nicht ausreichend gewesen ist.
Aus diesem
Anlass wurde die Allgemeinverfügung unter Aufhebung der 2. Änderung der
Allgemeinverfügung neu verfasst.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen auf Amtsebene.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder des Amtsausschusses
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 16
Davon stimmberechtigt: 16
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
3
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen:
-