Sitzung: 15.03.2021 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/WAR/499
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow hat die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und TÖB sowie Nachbargemeinden und deren Information durchgeführt. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 10.09.2019 bis
zum 14.10.2019 statt.
Die Behörden und sonstigen TÖB
sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 17.09.2019 beteiligt bzw.
informiert. Die Gemeinde hat mit dem Entwurf die Öffentlichkeit in der Zeit vom
28. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020 unter Hinweis auf die
besonderen Anforderungen im Zeitraum der COVID-19 Pandemie und den Bezug auf
Terminvereinbarungen beteiligt.
Die ortsübliche Bekanntmachung ist
am 28. Juli 2020 erfolgt. Die Gemeinde hat die Behörden und Träger öffentlicher
Belange mit dem Entwurf vom Aufstellungsverfahren durch Anschreiben vom
12.08.2020 beteiligt.
Die Gemeinde hat die eingegangenen
Anregungen und Stellungnahmen gewertet und gesichtet. Die Ergebnisse der
Abwägung werden in den Entwurfsunterlagen beachtet. Im Rahmen des
Vorentwurfsverfahrens hat die Gemeinde die Wahl des Verfahrens nach § 13b BauGB
abgestimmt. Die Zustimmung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zur
Verfahrenswahl ist erfolgt. Der
Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Warsow wird nach den Bestimmungen des § 13b
BauGB aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend anzuwenden. Daher wird von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen; ebenso wird von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung; § 4c ist nicht
anzuwenden. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Der Nachweis zur Aufstellung des
vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 5 gemäß § 13b BauGB ist der Begründung zu
entnehmen.
Die
Gemeinde Warsow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter
Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet
und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und
entschieden.
Die Satzungsunterlagen bestehend
aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) und die Begründung werden um die
Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt
nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Die Gemeinde hat auch
klargestellt, dass für die Ortslage Kothendorf insbesondere im hier in Rede
stehenden östlichen Bereich der Schutzanspruch des allgemeinen Wohngebietes
besteht.
Durch die Planungsabsicht ist aus
Sicht der Gemeinde die geordnete städtebauliche Entwicklung an diesem Standort
begründet. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.
Um das Planverfahren
abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86
Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow den
Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“ begrenzt:
- im Norden durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu
landwirtschaftlichen
Flächen,
- im Osten durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu
landwirtschaftlichen
Flächen,
- im Westen durch die Kreisstraße LUP61,
- im Süden durch vorhandene Wohnbebauung mit anschließenden
Grundstücksgärten
bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
2.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 wird gebilligt.
3.
Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 5
durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während
der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.
4.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB anzupassen.
5. Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen: Planzeichnung (Teil-A), Text (Teil-B), Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -