Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und TÖB sowie Nachbargemeinden und deren Information durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 10.09.2019 bis zum 14.10.2019 statt.

Die Behörden und sonstigen TÖB sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 17.09.2019 beteiligt bzw. informiert. Die Gemeinde hat mit dem Entwurf die Öffentlichkeit in der Zeit vom 28. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020 unter Hinweis auf die besonderen Anforderungen im Zeitraum der COVID-19 Pandemie und den Bezug auf Terminvereinbarungen beteiligt.

Die ortsübliche Bekanntmachung ist am 28. Juli 2020 erfolgt. Die Gemeinde hat die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit dem Entwurf vom Aufstellungsverfahren durch Anschreiben vom 12.08.2020 beteiligt.

 

Die Gemeinde hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gewertet und gesichtet. Die Ergebnisse der Abwägung werden in den Entwurfsunterlagen beachtet. Im Rahmen des Vorentwurfsverfahrens hat die Gemeinde die Wahl des Verfahrens nach § 13b BauGB abgestimmt. Die Zustimmung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Verfahrenswahl ist erfolgt.  Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Warsow wird nach den Bestimmungen des § 13b BauGB aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend anzuwenden.  Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen; ebenso wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung; § 4c ist nicht anzuwenden. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Der Nachweis zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 5 gemäß § 13b BauGB ist der Begründung zu entnehmen. 

 

Die Gemeinde Warsow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und entschieden.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) und die Begründung werden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Die Gemeinde hat auch klargestellt, dass für die Ortslage Kothendorf insbesondere im hier in Rede stehenden östlichen Bereich der Schutzanspruch des allgemeinen Wohngebietes besteht.

Durch die Planungsabsicht ist aus Sicht der Gemeinde die geordnete städtebauliche Entwicklung an diesem Standort begründet. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

 

Um das Planverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“ begrenzt:

-     im Norden durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu landwirtschaftlichen

Flächen,               

-     im Osten durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu landwirtschaftlichen

Flächen,                 

-     im Westen durch die Kreisstraße LUP61,

-     im Süden durch vorhandene Wohnbebauung mit anschließenden

      Grundstücksgärten

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2.         Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 wird gebilligt.

 

3.         Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 5 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.

 

4.      Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen. 

 

5.      Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen: Planzeichnung (Teil-A), Text (Teil-B), Begründung

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt:                                                   8

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -