Sitzung: 15.03.2021 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/WAR/497
Sach- und Rechtslage:
Die
Beschaffung eines hinreichend dimensionierten und normkonformen Stromerzeugers
ist u.a. notwendig zum Betreiben der vorhandenen und zukünftigen
Löschwasserentnahmestellen (Löschbrunnen) sowie bei möglichen Netzausfall in
der Gemeinde Warsow.
Die
Gesamtkosten zur Anschaffung eines Stromerzeugers betragen schätzungsweise
7.500,00 Euro. Durch die Gemeinde Warsow wird im Rahmen einer außerplanmäßigen
Ausgabe der Eigenanteil in Höhe von 5.625,00 Euro im Haushalt 2021 eingeplant.
Für die Restfinanzierung beantragt die Freiwillige Feuerwehr Warsow eine
Förderung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Höhe von 1.875,00 Euro.
Es
handelt sich hierbei um außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung nach § 50 KV M-V,
welche innerhalb des Teilhaushaltes 1 deckungsfähig sind. Die Voraussetzungen
hierfür werden als gegeben angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
i.H.v. 7.500,00 Euro entsprechend der Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen:
7.500,00 € investive Mehrauszahlungen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -