Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Beschaffung eines hinreichend dimensionierten und normkonformen Stromerzeugers ist u.a. notwendig zum Betreiben der vorhandenen und zukünftigen Löschwasserentnahmestellen (Löschbrunnen) sowie bei möglichen Netzausfall in der Gemeinde Warsow.

 

Die Gesamtkosten zur Anschaffung eines Stromerzeugers betragen schätzungsweise 7.500,00 Euro. Durch die Gemeinde Warsow wird im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe der Eigenanteil in Höhe von 5.625,00 Euro im Haushalt 2021 eingeplant. Für die Restfinanzierung beantragt die Freiwillige Feuerwehr Warsow eine Förderung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Höhe von 1.875,00 Euro.

 

Es handelt sich hierbei um außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung nach § 50 KV M-V, welche innerhalb des Teilhaushaltes 1 deckungsfähig sind. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen i.H.v. 7.500,00 Euro entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

7.500,00 € investive Mehrauszahlungen

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt:                                                   8

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -