Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 18.Februar 2000  stellten die in Groß Rogahn lebenden Eheleute Höfgen den Antrag, auf ein Kommunaldarlehen von ca. 35.0 TDM.

Die Eheleute Höfgen sind Eigentümer des alten Gutshauses am Turnierplatz in Groß Rogahn.

Sie beabsichtigen dort die Schaffung von altersgerechten Mietwohnungen mit Betreuungsangebot, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landesförderinstitutes Mecklenburg- Vorpommern.

Eine Förderung des Landes ist jedoch nur dann möglich, wenn die Belegenheitskommune ihrerseits bereit ist, über ein Baudarlehen von 50,00 DM/m² (DIN- Fläche) oder die Veräußerung eines verbilligten Baugrundstückes, das Bauvorhaben mit zu fördern.

Der Beschluß und damit die Vergabe des Darlehens bedürfen gem. § 58  KV M - V der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das Bauvorhaben der Eheleute Höfgen, entsprechend der

Darstellung mit 50,00DM/m² zu fördern. Dieser Beschluß wird bis zum 31.12.2003 befristet, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Landes - oder Bundesförderung für dieses Vorhaben gewährt wird.

Der beiliegende Darlehensvertrag wird als verbindlich erklärt.

Die notwendigen Ergänzungen hierzu sind vom Bürgermeister in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer des Amtes Stralendorf , einzufügen .

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0         

Ungültige Stimmen :                                           0