Sitzung: 06.06.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/ROG/010
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Mit
Schreiben vom 18.Februar 2000 stellten
die in Groß Rogahn lebenden Eheleute Höfgen den Antrag, auf ein
Kommunaldarlehen von ca. 35.0 TDM.
Die
Eheleute Höfgen sind Eigentümer des alten Gutshauses am Turnierplatz in Groß
Rogahn.
Sie
beabsichtigen dort die Schaffung von altersgerechten Mietwohnungen mit
Betreuungsangebot, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des
Landesförderinstitutes Mecklenburg- Vorpommern.
Eine
Förderung des Landes ist jedoch nur dann möglich, wenn die Belegenheitskommune
ihrerseits bereit ist, über ein Baudarlehen von 50,00 DM/m² (DIN- Fläche) oder
die Veräußerung eines verbilligten Baugrundstückes, das Bauvorhaben mit zu
fördern.
Der
Beschluß und damit die Vergabe des Darlehens bedürfen gem. § 58 KV M - V der Genehmigung der
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt das Bauvorhaben der Eheleute Höfgen, entsprechend
der
Darstellung
mit 50,00DM/m² zu fördern. Dieser Beschluß wird bis zum 31.12.2003 befristet,
wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Landes - oder Bundesförderung für
dieses Vorhaben gewährt wird.
Der
beiliegende Darlehensvertrag wird als verbindlich erklärt.
Die
notwendigen Ergänzungen hierzu sind vom Bürgermeister in Zusammenarbeit mit dem
Kämmerer des Amtes Stralendorf , einzufügen .
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen : 0