Sitzung: 06.06.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/ROG/008
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Mit
Schreiben vom 19. April 2000 liegt von der Firma L-Bau GmbH Schwerin ein
begründetes Schreiben vor (siehe Anlage), daß zum Inhalt hat, im o. g.
Vorhaben- u Erschließungsplan die Festsetzung der Plätze für Garagen und
Carports zu streichen. Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag folgen, so wäre
es unter Beachtung der Garagenverordnung (§ 2 schreibt eine Entfernung der Zu-
und Abfahrt der Garage bis zur öffentlichen Verkehrsfläche von mind. 3 m vor)
möglich, daß die Garagen und Carports noch vor der Giebelseite der Gebäude
angeordnet werden können.
Beschlußvorschlag:
1.
Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluß für die 1. Änderung der o. g.
Satzung
2.
Betroffenenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
3.
Verfahrenskosten sind vom Auftragsteller zu tragen.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen : 0