Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 19. April 2000 liegt von der Firma L-Bau GmbH Schwerin ein begründetes Schreiben vor (siehe Anlage), daß zum Inhalt hat, im o. g. Vorhaben- u Erschließungsplan die Festsetzung der Plätze für Garagen und Carports zu streichen. Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag folgen, so wäre es unter Beachtung der Garagenverordnung (§ 2 schreibt eine Entfernung der Zu- und Abfahrt der Garage bis zur öffentlichen Verkehrsfläche von mind. 3 m vor) möglich, daß die Garagen und Carports noch vor der Giebelseite der Gebäude angeordnet werden können.

 

Beschlußvorschlag:

1. Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluß für die 1. Änderung der o. g. Satzung

2. Betroffenenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

3. Verfahrenskosten sind vom Auftragsteller zu tragen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8         

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen :                                           0