Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Herr Eberhardt übergibt die Sitzung an den 1. stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Wessels.

 

Sach- und Rechtslage:

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 beschlossen, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 zu empfehlen.

 

Der Bürgermeister unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wittenförden entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses 2019.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

-       Bürgermeister M. Eberhardt