Sitzung: 01.02.2021 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2021/WIT/613
Herr Eberhardt übergibt die
Sitzung an den 1. stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Wessels.
Sach- und Rechtslage:
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
18.11.2020 beschlossen, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr
2019 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wittenförden entlastet den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2019 aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses 2019.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
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Bürgermeister M. Eberhardt